26. Thüringer Landesjägertag

Staatssekretär Dr. Sühl: Wir brauchen die Jäger zum Erhalt unserer Thüringer Kulturlandschaft

Wir brauchen in Thüringen das Engagement der Jäger zum Erhalt unserer vom Menschen geformten Kulturlandschaft. Die Jagd soll sich dabei an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientieren. Der Wildbestand muss sich an der Winter-Äsungskapazität des Lebensraumes ausrichten. Um den neuesten Erkenntnissen der Jagdpraxis und dem Tierschutz gerecht zu werden, überprüfen wir gerade gemeinsam mit Jagd- und Naturschutzverbänden das Thüringer Jagdgesetz in einem offenen Diskussionsprozess, sagte heute der Staatssekretär für Infrastruktur und Landwirtschaft, Dr. Klaus Sühl, beim 26. Landesjägertag der Landesjagdverbandes Thüringen e.V. in Walldorf bei Meiningen.

Das zentrale jagdpolitische Vorhaben der rot-rot-grünen Landesregierung in dieser Legislaturperiode ist der in der Koalitionsvereinbarung verankerte offene Diskussionsprozess zum Thüringer Jagdgesetz. Die Jagd soll sich dabei an ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen orientieren. Ferner soll den neuesten Erkenntnissen der Jagdpraxis und dem Tierschutz bei der Jagdausübung Rechnung getragen werden. Der Wildbestand wird an der Winter-Äsungskapazität des Lebensraums ausgerichtet. Alle Verbände und Institutionen, die Interesse an der Jagd haben, werden in den Dialogprozess eingebunden, der am 11. November 2015 im Landtag eröffnet wurde. Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nahmen damals an der Veranstaltung teil. Alle Akteure konnten bis zum 31. Januar 2016 Änderungsvorschläge oder Stellungnahmen abgeben. Insgesamt sind 22 Stellungnahmen eingegangen, die das zuständige Fachreferat erfasst und ausgewertet hat.

Für folgende Änderungen am Jagdgesetz besteht unter den Beteiligten weitgehender Konsens:
• Zulassung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung
• Abschaffung der behördlichen Abschussplanung für Rehwild
• Abschaffung des Abschusses von Wild nach Güteklassen Güteklassen: Der Abschuss orientiert sich an der Trophäe des männlichen Wildes und Einführung des Altersklassenabschusses
• Einführung eines Schießnachweises für Gemeinschaftsjagden
• Einführung einer Regel für die Duldung überjagender Überjagen: Jagen über eine Reviergrenze, über den zu bejagenden Bezirk hinaus. Hunde bei Drückjagden Drückjagd: Durch Treiber oder Jagdhunde wird das Wild auf die Jäger zugetrieben

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Bei folgenden Themen besteht zwischen den Verbänden noch Gesprächs- und Diskussionsbedarf:
• Umgang mit wildernden Hunden
• Ausübung der Fang-, Bau- und Beizjagd spezielle Jagdarten: mit Fanggeräten (Tierfallen) / Stellen der Jagdtiere (Dachs, Fuchs, u.a.) in ihrem Bau durch Jagdhunde / Falknerei (Jagd mit Greifvögeln)
• Wildfütterung und Kirrung Kirrung: Lockfütterung zum Anlocken und zur leichteren Bejagung der Tiere
• Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten
• Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Wild
• Pflichtmitgliedschaft in Hegegemeinschaften
• Pflicht zur Teilnahme an Trophäenschauen
• Jagdzeiten
• Jagd auf Prädatoren Beutegreifer, Raubtiere.

Der Diskussionsprozess zum Thüringer Jagdgesetz ist bei den beteiligten Institutionen und Verbänden überwiegend positiv aufgenommen worden. Die Themenkreise „Jagdpraxis“ und „Tier- und Artenschutz“ sollen jetzt in einer Arbeitsgruppe diskutiert werden. Dabei stehen Themen wie die Abschaffung des Rehwildabschussplans, die Einführung des Altersklassenabschusses beim Hochwild, die Ausübung der Fang- und Baujagd oder die Beibehaltung der Winterfütterung im Fokus. Neben den Grundeigentümer- und Nutzerverbänden sollen auch der BUND, der NABU, die Landestierärztekammer und der Landestierschutzverband der Arbeitsgruppe angehören. Beginn der Arbeitsgruppensitzung ist am 19. Mai 2016.

Nachdem die Auftaktveranstaltung im November sachlich und professionell verlaufen ist, bin ich mir sicher, dass wir bei den weiteren Beratungen im Mai zu guten Kompromissen kommen werden, so Staatssekretär Dr. Sühl weiter.

Güteklassen: Der Abschuss orientiert sich an der Trophäe des männlichen Wildes
2 Überjagen: Jagen über eine Reviergrenze, über den zu bejagenden Bezirk hinaus.
3 Drückjagd: Durch Treiber oder Jagdhunde wird das Wild auf die Jäger zugetrieben
4 spezielle Jagdarten: mit Fanggeräten (Tierfallen) / Stellen der Jagdtiere (Dachs, Fuchs, u.a.) in ihrem Bau durch Jagdhunde / Falknerei (Jagd mit Greifvögeln)
5 Kirrung: Lockfütterung zum Anlocken und zur leichteren Bejagung der Tiere
6 Beutegreifer, Raubtiere

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