44.000 Unterschriften zur Gebietsreform

AG Selbstverwaltung übergab Sammlung an Präsident Carius

Mit 44.000 gesammelten Unterschriften zur geplanten Gebietsreform wurde die bisherige Höchstmarke von 2011 mit 23.000 Unterschriften zur Abschaffung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen mehr als verdoppelt. Und es wurden fast zehnmal so viele Unterschriften gesammelt wie benötigt.

Das erklärte gestern Landtagspräsident Christian Carius in Erfurt bei der Übergabe der Unterschriften zum Vorschaltgesetz zur geplanten Gebietsreform durch die Vorsitzenden des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen e. V.“, Constance Möbius und Sabine Kraft-Zörcher.

Wenn sich so viele Thüringerinnen und Thüringer derart positionieren, so Carius weiter, dann ist das ein starkes Zeichen für die politische Kultur in unserem Land. Darüber hinaus gibt diese landesweite Aktion auch ein unübersehbares Signal für die Heimatverbundenheit der Bürgerinnen und Bürger.

Die Landtagsverwaltung wird jetzt prüfen, ob damit die formalen Voraussetzungen für ein Volksbegehren zur Gebietsreform nach Artikel 82 und 83 der Thüringer Verfassung gegeben sind.

Hintergrund
Die Arbeitsgemeinschaft Selbstverwaltung für Thüringen e. V. (AG Selbstverwaltung) ist nach eigenen Angaben ein offener Gesprächskreis von Bürgermeistern und Verwaltungsexperten der kommunalen Ebene mit Sitz in Hermsdorf. Die AG Selbstverwaltung ist im Zusammenhang mit der geplanten kommunalen Gebietsreform in Thüringen entstanden. Sie befürchtet das „stark wachsende Verwaltungseinheiten die Selbstverwaltung im ländlichen Raum nachhaltig gefährden“.

Der Thüringer Landtag hat am 23. Juni 2016 das so genannte Vorschaltgesetz der Landesregierung zur Gebietsreform mit 48:42 Stimmen beschlossen. Das Gesetz trat am 01. Juli 2016 in Kraft und sieht im Ergebnis vor, dass Landkreise künftig zwischen 130.000 und 250.000 Einwohner haben müssen. Damit würden die derzeit 17 Landkreise auf etwa die Hälfte reduziert. Bei kreisfreien Städten ist die Einwohnerzahl auf mindestens 100.000 fixiert. Demnach blieben Erfurt und Jena kreisfrei. Die Städte Gera, Eisenach, Weimar und Suhl würden diesen Status verlieren.

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