94.200 Kinder in Thüringen in Kindertagesbetreuung

Am 1.3.2017 besuchten 94.200 Kinder in Thüringen im Alter von unter 14 Jahren eine der 1.319 Kindertageseinrichtungen oder wurden von den 330 Tagesmüttern und 5 Tagesvätern betreut. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, waren das 1.858 Kinder bzw. 2,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Von den in Thüringen betreuten Kindern waren 31,3 Prozent (29.469 Kinder) unter drei Jahre alt, darunter 12.321 Kinder im Alter von 1 bis unter 2 Jahren. In dieser Altersgruppe entsprach das einem Anstieg um 4,7 Prozent im Vergleich zum 1.3. des vorangegangen Jahres. Rund 56 Prozent befanden sich im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (52.811 Kinder). Dies waren 553 Kinder bzw. 1,1 Prozent mehr als zum Vorjahreszeitpunkt. Weiterhin waren 11.920 Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren in Kindertagesbetreuung (1.3.2016: 11.371 Kinder).

Die Zahl der am 1.3.2017 in den Thüringer Kindertageseinrichtungen tätigen Personen stieg um 2,0 Prozent auf 17.354 Personen. Der Großteil, 14.924 Personen bzw. 86,0 Prozent, war im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich beschäftigt. Zum Vorjahresstichtag ist dies ein Zuwachs um 323 Personen (2,2 Prozent). Auch die Zahl der in diesem Bereich tätigen Männer nahm erneut zu und hat sich gegenüber dem 1.3.2009 fast vervierfacht (von 177 auf 690 Personen). Auf Basis der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit wurden im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich rechnerisch 13.517 Vollzeitstellen (1) ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 2,4 Prozent. 33,7 Prozent des pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonals war jünger als 35 Jahre (5.033 Personen), 43,1 Prozent war im Alter von 35 bis unter 55 Jahren (6.427 Personen) und 23,2 Prozent war älter als 55 Jahre (3.464 Personen).

Bitte beachten: Am 1.3.2017 besuchten von den 1.234 Kindern in öffentlich geförderter Kindertagespflege 40 Kinder zusätzlich eine Tageseinrichtung oder eine Ganztagsschule. Um Doppelzählungen zu vermeiden, blieben sie bei der Betrachtung der insgesamt betreuten Kinder unberücksichtigt. Ab dem Stichtag 1.3.2017 wurde das Merkmal Geschlecht um die Ausprägung „ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)“ ergänzt. Personen mit dieser Signierung werden aus Gründen des Datenschutzes hier dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.

1) Für eine Vollzeitstelle wurden 39 Wochenstunden angesetzt.