Afrikanische Schweinepest bedroht Thüringen

Forst- und Landwirtschaftsministerin Birgit Keller berichtet über Präventionsmaßnahmen zur Tierseuche

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich immer weiter nach Westen aus. Die Lage ist ernst, aber wir sind vorbereitet, erklärte heute in Erfurt die Forst- und Landwirtschaftsministerin Birgit Keller nach der Kabinettsitzung der Thüringer Landesregierung. Krisenszenarien zielen darauf ab, wie die Verbreitung der Seuche unter den Wildschweinen eingedämmt und die Übertragung auf den Hausschweinbestand möglichst verhindert werden kann.

Die Vorbereitungen im Thüringer Gesundheitsministerium sowie im Landwirtschaftsministerium laufen bereits seit Mai 2017, als eine Expertengruppe einberufen wurde. Es wurden zudem Krisenübungen innerhalb Thüringens und mit dem Bund durchgeführt.

„Um das Infektionsrisiko zu senken, arbeiten wir weiter an einem entsprechenden Maßnahmenpaket. So wollen wir zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) 1,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Einordnung in den Landeshaushalt bereiten wir gerade vor“, teilte Ministerin Keller heute in der Regierungsmedienkonferenz mit. „Damit werden wir beispielsweise die Pläne desVerbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber zum Aufbau eines Schwarzwild-Kompetenzzentrums unterstützen. Hier werden die Interessen aller Beteiligten gebündelt und koordiniert, Schulungen durchgeführt, Jagdmethoden unter wissenschaftlicher Begleitung erprobt und Marketingstrategien entwickelt. Das Zentrum kann einen starken Beitrag zur Bestandsreduzierung von Wildschweinen, zum aktiven Schwarzwildmanagement und somit zur ASP-Vorbeugung leisten.“

Darüber hinaus werden wir die Einführung einer Aufwandspauschale finanzieren, um die Aufwendungen der Jäger bei der Verringerung der Schwarzwildbestände auszugleichen, so Keller weiter. Und in den Revieren von ThüringenForst haben wir die Jagdruhe aufgehoben. Wildschweine können nun – so wie bereits in den privaten Jagden – auch im Staatswald in der bisherigen Ruhezeit von Mitte Januar bis Mitte Juli geschossen werden. Muttertiere sind hiervon ausgenommen.

„Am 14. Dezember wurde bereits ein Planentwurf zur Tilgung der Afrikanischen Schweinpest (ASP) bei Haus- und Wildschweinen in Thüringen verabschiedet“, berichtete Keller aus dem Kabinett. „Derzeit werden Handlungsanweisungen für den Seuchenausbruch durch die obersten Veterinär- und Jagdbehörden erstellt. Und wir bereiten eine „Thüringer ASP-Verordnung“ in Zusammenwirken zwischen Gesundheitsministerium und meinem Ressort, dem Forst- und Landwirtschaftsministerium, vor. Ich bedanke mich hierbei ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit dem Thüringer Gesundheitsministerium.“

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