Auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen

Landeswahlleiter Günter Krombholz ruft alle Wahlberechtigten auf, am Sonntag, dem 25. Mai, wählen zu
gehen. «Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollten die Chance nutzen, mit ihren Stimmen auf die
künftige Politik in Europa Einfluss zu nehmen.»

Die Wahllokale haben in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Jeder Wahlberechtigte kann in dieser Zeit
in dem Wahlraum, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, sein Votum abgeben. Auch wenn die
Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder nicht mehr auffindbar ist, sollte der Wähler ins Wahllokal
gehen. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Wahlvorstand zwar hilfreich – zum schnelleren Auffinden des
Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis – aber für die Teilnahme an der Wahl nicht zwingend notwendig. Ist
der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen und kann sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen,
steht einer Stimmabgabe nichts mehr im Wege.

Bitte nehmen Sie unbedingt – nicht nur bei verlorener oder verlegter Wahlbenachrichtigung – Personalausweis
oder Reisepass mit ins Wahllokal! Auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen diese vorgezeigt werden.
«Wie bei der Bundestagswahl 2013 werden an die Wählerinnen und Wähler im Wahllokal keine Wahlumschläge
ausgeben. Das bedeutet, der Wähler muss den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so falten, dass
für Andere die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Somit sind Befürchtungen, das Wahlgeheimnis könnte verletzt
werden, bei richtigem Falten des Stimmzettels unbegründet», so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

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