Aufstallungspflicht für Geflügelhalter

Mit dem Nachweis von Geflügelpest bei inzwischen mehreren hundert Wildvögeln ist eine weitere Ausbreitung des gefährlichen Virus über Wildvögel in alle Regionen Deutschlands zu befürchten. Damit ist die Gefahr der Einschleppung der Infektion in Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln deutlich gestiegen. Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in Dankmarshausen, Dippach, Berka/Werra, Gerstungen, Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden, Dorndorf, Merkers, Tiefenort, Kaiseroda, Unterrohn, Bad Salzungen, Kloster Allendorf, Ettmarshausen, Immelborn, Barchfeld, Dankmarshausen bzw. in den Rhäden halten, haben aus diesem Grund als Schutzmaßnahme für ihre Geflügelbestände aufzustallen. Das heißt, das Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, gehalten werden.

Für alle Geflügelhaltungen, die in den genannten Gebieten gelegen sind, gelten folgende Biosicherheitsmaßnahmen: Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten).

Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Stück gilt außerdem: Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.

Alle Geflügelhalter im Landkreis Wartburgkreis / der kreisfreien Stadt Eisenach, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Wartburgkreis / der kreisfreien Stadt Eisenach anzuzeigen. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in den genannten Gebieten verboten.

Aufgrund der derzeitigen Gefährdungssituation ist die Aufstallung momentan nur räumlich auf stark frequentierte Zugvögelsammelplätze begrenzt. Eine regelmäßige Neubewertung in zeitlich kurzen Abständen wird jedoch vorgenommen, informiert das Veterinäramt des Wartburgkreises.

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