Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenbestand

Am 02.08.2016 wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenbestand im Ortsteil von Eisenach amtlich festgestellt. Es handelt sich dabei um eine anzeigepflichtige Bienenkrankheit, die vorwiegend die Bienenbrut betrifft, ohne eine Gefahr der Erkrankung bei Menschen. Aus diesem Grunde kann der Honig aus betroffenen Beständen weiterhin unbedenklich verzehrt werden.

Die gesetzlich geforderten Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen wurden unverzüglich vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Wartburgkreis eingeleitet. Ein Sperrbezirk in Stockhausen im 1 km Radius um den Ausbruchsort wurde von dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Wartburgkreis eingerichtet. Imker, vor allem in und im Umkreis von Eisenach, werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Veränderungen im Bienenbestand, welche auf das Auftreten der Amerikanischen Faulbrut hindeuten, sind unverzüglich dem zuständigen Bienensachverständigen oder dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Wartburgkreis mitzuteilen. Ich verweise auf die Anzeigepflicht der Bienenhaltung durch den jeweiligen Halter bei der zuständigen Behörde nach § 1 a Bienenseuchen-Verordnung. Ich danke für Ihre Kenntnisnahme.

gez. Dr. Hädrich
Amtstierarzt
stellv. Amtsleiter

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