Bald neue Regeln für Telefonwerbung

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Christine Lieberknecht (CDU), hat das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung begrüßt: «Es ist gut, dass dem Missbrauch von Telefonwerbung ein Riegel vorgeschoben wird. Höhere rechtliche Hürden können hierzu beitragen. Telefonwerbung ist eine Plage!»

Das Gesetz befindet sich zurzeit in der Ausfertigung und wird in Kürze verkündet. Es sieht für unerlaubte Anrufe Bußgelder bis 50000 Euro vor. Zudem dürfen Firmen ab sofort nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht soll nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien gelten, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge – etwa ein Wechsel des Telefonvertrags – sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich bestätigt.

Ministerin Lieberknecht: «Dieses Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um lästige Anrufer zu stoppen. Doch auch mit den neuen Maßnahmen werden die unerwünschten Anrufe nicht völlig aufhören. Deshalb gilt es, den Verbraucherschutz in diesem Bereich konsequent auszubauen und in der nächsten Wahlperiode weitere geeignete Schritte zu unternehmen. Bürger, die derartige Werbeanrufe erhalten, sollten daher am Besten sofort auflegen. Wer Probleme in diesem Zusammenhang hat, kann sich an die Thüringer Verbraucherzentrale wenden.

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
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