Beantragung der Briefwahlunterlagen auch per Internet möglich

Das Verfahren eines elektronischen Antrags auf Übersendung der Briefwahlunterlagen wurde schon zur letzten Europawahl vielfach genutzt und hat sich bewährt. Dieses Verfahren ist auch für die Euro-pawahl 2014 auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.thueringen.de aktiviert.
Hat die für den Wahlberechtigten zuständige Gemeindebehörde die Verbindung zur Internetseite des Landeswahlleiters hergestellt, können Wahlberechtigte den Vordruck zur Beantragung des Wahl-scheins nutzen und ihren Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen über Internet beantragen.
Darüber hinaus bieten viele Gemeinden diesen Service auch auf ihren eigenen Gemeindeinternetad-ressen an.
Mit der Briefwahl wird letztlich allen Wahlberechtigten die Möglichkeit eröffnet, ihr Wahlrecht auszu-üben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein zur Ausübung der Briefwahl.
«Neben der schriftlichen Möglichkeit (per Post, Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder persönlicher Beantragung bei der Gemeinde) besteht somit auch mittels elektronischer Beantragung der Briefwahl-unterlagen ebenso an der Briefwahl teilzunehmen und das Votum abzugeben», so der Landeswahllei-ter Günter Krombholz.

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