Bestandsregulierung von Waschbär, Bärenklau, Schmuckschildkröte & Co.

Bärenklau-Pflanzen, die nach Berührung beim Menschen heftige Hautreaktionen auslösen und an ihren Wuchsorten die bestehende Vegetation unterdrücken – Waschbären, die z. B. Eier und Küken von bedrohten Vögeln vertilgen: fast jeder hat von den Problemen, die gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten hierzulande im Naturhaushalt verursachen können, schon gehört. Von den eingeschleppten Tieren und Pflanzen, die außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes hierzulande Fuß fassen, gibt es einen kleinen Teil, der gerade in Schutzgebieten zu Beeinträchtigungen der heimischen Fauna und Flora führen kann. Vor einiger Zeit wurde eine Liste dieser sogenannten invasiven gebietsfremden Arten (engl. invasive alien species = IAS), gesetzlich verankert. Das Augenmerk wird dabei sowohl auf die Exemplare gelegt, die direkt in der freien Wildbahn leben als auch auf die, die vom Menschen gehalten bzw. kultiviert werden und durch Entweichen in die heimische Natur gelangen können bzw. gelangen. Nicht zuletzt verursachen einige dieser Arten EU-weit auch einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden, wie z.B. der Bisam an Gewässerdämmen.

Mit neuen, unmittelbar auch in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen sollen von der europäischen Ebene aus diese Probleme verhindert oder zumindest entschärft werden. Zoohändler, Garten-Center, Tierhalter, Gartenbesitzer, Vereine, Botanische Gärten sind vor allem betroffen.

Die genannten Personengruppen sind aufgerufen, ihre Tier- und Pflanzenbestände zu überprüfen und die Regelungen zu befolgen, erklärt das Umweltamt Wartburgkreis.

Kern der neuen Bestimmungen sind nämlich Besitz- und Vermarktungsverbote für eine ganze Liste von Organismen.

Gleichzeitig muss jedoch auch erwähnt werden, dass es – gerade für Privathalter und Zoos – Übergangsregelungen gibt, führt das Umweltamt weiter aus.

Näheres, wie z. B. die genannte „Unionsliste“ als Teil einer Infoschrift zum Thema, ist auf der Internet-Seite des Landratsamtes unter www.wartburgkreis.de/sicherheit-ordnung/natur-umwelt/natur/gebietsfremde-invasive-arten-ias/ nachzulesen.

Die Staaten der EU erhoffen sich durch das neue Gesetz auch, die Bestände der IAS besser kontrollieren und regulieren zu können. Bei den Exemplaren, die sich aktuell in Obhut des Menschen befinden, ist zu beachten, dass diese unter Verschluss (i.d.R. in Gebäuden ohne die Möglichkeit, zu entweichen) und ohne die Möglichkeit der Fortpflanzung gehalten bzw. kultiviert werden.

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Ansprechpartner für die Thüringer Bürgerinnen und Bürger ist die Untere Naturschutzbehörde.

Wir betonen, dass der Unteren Naturschutzbehörde durch die neuen gesetzlichen Regelungen nicht automatisch zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, um z. B. größere Bestände des Riesenbärenklaus zu bekämpfen, macht das Umweltamt deutlich.

Eine konzentrierte Bekämpfung erfolgt im Rahmen speziell geförderter Projekte vor allem in Schutzgebieten.

Andererseits: Auf seinem eigenen Grundstück kann der Bürger auch selbst tätig werden und neue Vorkommen mit einzelnen Jungpflanzen – wenn er die Art sicher erkennt – unter Beachtung einfacher Sicherheitsmaßnahmen selbst ausstechen und entsorgen, heißt es weiter.

Jedoch ist von Maßnahmen des Laien gegen die Asiatische Hornisse, welche bereits in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vorkommt, aufgrund der Verwechslungsmöglichkeiten mit der heimischen, besonders geschützten Hornisse dringend abzuraten. Und an die Tierhalter gerichtet:

Die oben genannten Übergangsregelungen kommen z. B. auch den Haltern der wasserlebenden amerikanischen Schmuckschildkröten zugute; es besteht deshalb kein Anlass, diese Tiere in der freien Natur auszusetzen, betont das Umweltamt.

Solche Handlungen sind verantwortungslos und laufen der Absicht, die hinter den neuen gesetzlichen Regelungen steht, zuwider. Im Übrigen werden diese Aussetzaktionen mit Bußgeldern geahndet. Für die in Deutschland bereits etablierten bzw. weit verbreiteten Arten werden momentan Managementblätter erarbeitet. Für diesen Prozess ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.

Mit der Unionsliste wurde eine rechtsverbindliche Handlungsgrundlage zum Schutz der biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschaffen, so das Umweltamt resümierend.

24 der 37 Arten kommen in Deutschland schon jetzt wildlebend vor. Besonders wichtig sind schnelle Maßnahmen in der frühen Phase der Invasion. Aus dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn heißt es dazu: „Vorsorge statt aufwändiger und teurer Nachsorge ist deshalb auch der oberste Leitsatz im Naturschutz.“

 

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