Blitzschutz und Wärmedämmung – Dürfen die Ableitungen hinter der Fassade verschwinden?

Eine fachgerechte Wärmedämmung am Eigenheim spart Energie und senkt die Heizkosten. Was dabei in puncto Blitzschutz beachtet werden muss, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen.

Die Blitzschutzanlage eines Wohnhauses besteht üblicherweise aus drei Teilen: einer Fangeinrichtung auf dem höchsten Punkt des Gebäudes, einer Ableitung an der Hausfassade und einer Erdungsanlage. Auf diesem Weg wird die elektrische Energie des Blitzes an der Außenseite des Gebäudes entlang in die Erde abgeleitet. Doch was passiert, wenn an den Außenwänden eine Wärmedämmung installiert wird?

In der Regel müssen die Ableitungen frei vor der Fassade angebracht werden. Ebenso wie die Regenfallrohre müssen die Ableitungen also deinstalliert und nach der Dämmung der Außenwände neu an der Fassade angebracht werden. Auch die Trennstellen zwischen der Ableitung und dem Erdungssystem dürfen nicht überdeckt werden, da diese bei einer Überprüfung des Blitzschutzsystems zugänglich sein müssen.

Weitere Fragen zum Thema Wärmedämmung beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). In Eisenach findet die Beratung im Bürgerbüro am Markt 22 statt. Eine Terminvereinbarung für Eisenach ist auch möglich unter 03691 670800. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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