Endspurt für Sozialwahl in Thüringen

Nachgezogene Sozialwahl in Thüringen: Alle Mitglieder der BARMER erhalten in den kommenden Tagen Post. Enthalten sind die Briefwahlunterlagen für die Sozialwahl. Während andere Kassen bereits im Frühjahr gewählt haben, ist die BARMER die einzige Kasse, die jetzt nachzieht. Grund ist die Fusion mit der Deutschen BKK zum Jahreswechsel und die Einhaltung gesetzlicher Fristen. Bis zum 4. Oktober haben die Mitglieder nun Zeit sich für ihre Vertreter im Verwaltungsrat, dem höchsten Beschlussgremium, zu entscheiden. Birgit Dziuk, BARMER Landesgeschäftsführerin:

Das Besondere im Vergleich zu anderen Wahlen: Es kandidieren Versicherte, die sich ehrenamtlich im Verwaltungsrat engagieren und sozusagen Experten aus eigener Erfahrung sind.

Das Gremium beschließt unter anderem den Haushalt sowie zusätzliche Leistungen. Der Verwaltungsrat der BARMER besteht aus 27 Versichertenvertretern und drei Arbeitgebervertretern. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der BARMER, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Bundestagswahl und Europawahl ist es Deutschlands drittgrößte Wahl – mit dem Unterschied: Es ist eine reine Briefwahl.

Wer wird gewählt?
Die Kandidaten werden nicht einzeln gewählt, sondern sie treten auf gemeinsamen Listen an. Diese Listen gründen auf der Zugehörigkeit der Kandidaten zu Organisationen wie beispielsweise Gewerkschaften und Versichertenvereinigungen. Bei der BARMER sind sieben Listen aufgestellt. Im Internet kann man sich über die Kandidaten und ihre Ziele informieren.

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Nutzen und Aufgaben der Selbstverwaltung
Rita Pawelski, Bundesbeauftragte für die Sozialwahl:

Viele Entscheidungen, die in den Gremien getroffen werden, direkte Auswirkungen auf den Geldbeutel der Versicherten haben, sodass jeder Einzelne mitbestimmen sollte, wohin seine Beiträge fließen.

Ende November 2017 werden die endgültigen Wahlergebnisse bekannt gegeben.

Informationen zur Sozialwahl: www.barmer.de/u000272

Der Verwaltungsrat der BARMER: www.barmer.de/u000006

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