Finanzämter brachten Pfandsachen erfolgreich unter den Hammer

Die Thüringer Finanzämter haben in diesem Jahr 372 Pfandsachen zur öffentlichen Versteigerung im Internetportal www.zoll-auktion.de eingestellt und das meiste davon erfolgreich unter den Hammer gebracht. Die Versteigerung auf dem Online-Portal erbrachte einen Erlös von 158156 Euro. Dieser liegt um 55955 Euro deutlich über den angesetzten Mindestgeboten. «Die Online-Auktion erweist sich als optimales Instrument, um einen hohen Erlös für gepfändete Sachen zu erzielen und damit Steuerschulden zu begleichen», so die Thüringer Finanzministerin Marion Walsmann.

Unter den Hammer kamen die verschiedensten Dinge vom Omnibus bis zum Dudelsack. So erzielte das Finanzamt Erfurt mit der Versteigerung von drei Omnibussen einen Erlös, der etwa doppelt so hoch war wie der Schätzwert der Busse. Ein Dudelsack, den das Finanzamt Altenburg zum Verkauf anbot, erreichte sogar das 7-fache des Schätzwertes. Mit einer gepfändeten Brockhaus Enzyklopädie inklusive Weltatlas konnte das Finanzamt Gera punkten und einen Erlös erzielen, der zweimal höher war, als der geschätzte Wert.

Die Finanzämter versteigern Pfandsachen, die sie zuvor bei säumigen Schuldnern gepfändet haben und die zur Tilgung von Steuerschulden und anderen Schulden beitragen können. Vor einer beabsichtigen Verwertung wird der Schuldner informiert. Er hat auch die Möglichkeit, dieser Form der Verwertung zu widersprechen und kann entsprechende Gründe vortragen.

Zur Information: Die Internetplattform www.zoll-auktion.de ist ein Internetportal, über das Behörden von Bund und Ländern sichergestellte und gepfändete Sachen sowie ausgesonderte Gegenstände der Verwaltung zum Verkauf anbieten. Die Thüringer Finanzverwaltung beteiligt sich seit 2002 an diesem Online-Auktionshaus. Die Waren werden mit ausführlicher Beschreibung und Foto dargestellt. Für hochwertige Gegenstände liegen Wertgutachten vor. Die Startgebote liegen grundsätzlich bei rund 50 Prozent des Schätzwertes. Die anfallenden Kosten für die Versteigerung einer Pfandsache trägt der Schuldner.

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