Kommunalisierung von Landesaufgaben

Staatskanzleichef Gerold Wucherpfennig weist die Kritik der Oberbürgermeister an der geplanten Kommunalisierung von Landesaufgaben zurück: «Die in den Medien erhobenen Vorwürfe entbehren jeder sachlichen Grundlage. Es gibt gute Gründe für die bevorstehende Übertragung von Landesaufgaben insbesondere im Bereich der Umwelt- und Sozialverwaltung. Die Kommunalisierung wird vor allem mehr Effizienz und Bürgernähe schaffen.»

Thüringen folge damit dem Beispiel anderer Länder, so Wucherpfennig. Es sei nicht einzusehen, warum beispielsweise die kreisfreien Städte in Sachsen und Sachsen-Anhalt solche Aufgaben erfüllen könnten, die kreisfreien Städte in Thüringen aber nicht.

«Wir führen Betroffenheits- und Entscheidungsebene zusammen. So werden künftig etwa Blindengeld und Blindenhilfe oder Fragen des Lärmschutzes in den Kommunen bearbeitet. Diese Aufgaben sind dann dort angesiedelt, wo sie ordnungspolitisch auch hingehören», erklärt Wucherpfennig. «Diese Zuordnung entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, das der gesamten staatlichen Aufgabenverteilung von der EU-Ebene bis zu den einzelnen Kommunen zugrunde liegt. Damit wird Bürgernähe und größtmögliche demokratische Teilhabe garantiert.»

Die kommunalen Spitzenverbände seien seit über zwei Jahren in die Überlegungen der Landesregierung eingebunden. Der entsprechende Gesetzentwurf sei noch vor der Sommerpause dem Thüringer Landtag zugeleitet worden, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Wucherpfennig: «Das Land trägt sowohl die Kosten der Kommunen für die künftigen Aufgaben als auch für die Vorbereitungen der Umstrukturierung, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes notwendig sind. Für die Kommunen besteht daher kein ‚Risiko’. Um so unverständlicher ist für mich der Widerstand der Oberbürgermeister.»

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