Konjunkturpakets II mit geringem bürokratischen Aufwand umsetzen

«Die Landesregierung wird zur Umsetzung des Konjunkturpaktes II den bürokratischen Aufwand auf ein Minimum reduzieren.» Dies erklärte Innenminister Manfred Scherer in Erfurt. Die Rechtsaufsichtsbehörden würden sich daher darauf beschränken, zu prüfen, ob die Finanzierung des Mitleistungsanteils gesichert sei und ob die Vorgaben des Bundes eingehalten werden. «Das ist notwendig, um spätere Rückforderungen durch den Bund zu vermeiden», erklärte der Minister. Die Entscheidung über die einzelnen Projekte auf kommunaler Ebene obliege den jeweils vor Ort zuständigen Gremien.

Der Minister erteilte zudem der Forderung der SPD nach einer Gesetzesänderung, mit der die Umsetzung von Projekten auch ohne Nachtragshaushalt möglich sein solle, eine klare Absage. «Für den Beginn einer Maßnahme sei ein Nachtragshaushalt nicht notwendig», betonte der Minister. Die Maßnahmen könnten auf Grundlage eines Gemeindratsbeschlusses umgehend begonnen werden. Für einen Nachtragshaushalt, der in vielen Kommunen ohnehin erforderlich sei, bestehe dann noch bis Endes des Jahres Zeit. Mit dem Ziel, die Auftragsvergabe zu beschleunigen, werde auch die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie geändert, kündigte Scherer an.
Der Minister informierte zudem darüber, dass die Kommunen rund 18,7 Mio. Euro aus der Spitzabrechung des Finanzausgleichs 2007 erhalten werden. «Da es sich bei diesen Schlüsselzuweisungen für die Kommunen um unerwartete zusätzliche Mittel handelt, können diese für die von den Kommunen aufzubringenden Mitleistungsanteile für Projekte im Rahmen des Konjunkturprogramms II eingesetzt werden», erläuterte der Minister.

Kerndaten zur Umsetzung des Konjunkturprogramms in Thüringen:
Das zweite Konjunkturprogramm der Bundesregierung enthält unter anderem ein Investitionsprogramm mit einem Gesamtvolumen von rund 13,3 Mrd. Euro. Von diesem Gesamtinvestitionsvolumen entfallen 424,1 Mio. Euro auf Thüringen. Diese gliedern sich in 318,1 Mio. Euro Bundesmittel (75%) sowie rund 106 Mio. Euro Mitleistungsanteil (25%), die von Land und Kommunen aufzubringen sind. Die Mittel sind nach den Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes (§ 3) zu 65% für Investitionen in den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und zu 35% in den Schwerpunkt Infrastruktur einzusetzen.
Das Thüringer Kabinett hat entschieden, über die Vorgaben des Bundes hinausgehend nicht nur 70, sondern 80 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für kommunale Investitionen zu nutzen.
Erste Informationen über die Rahmenbedingungen des Konjunkturprogramms II sowie deren Umsetzung in Thüringen sind den Kommunen in einem Rundschreiben des Innenministeriums noch am Tag der Beschlussfassung des Bundesrates, am 20. Februar 2009, zugeleitet worden. In einem weiteren Rundschreiben wurde den Kommunen am 25. Februar 2009 mitgeteilt, welche Investitionsrahmen Ihnen im Einzelnen zustehen. Jede Kommune in Thüringen kennt somit den ihr möglichen Investitionsrahmen für die Förderbereich Bildungsinfrastruktur und sonstige Infrastruktur.
Um den Kommunen zu helfen, die den Mitleistungsanteil nicht aufbringen können, wird der Landesausgleichsstock um rund 13 Mio. € aus Landesmitteln erhöht, die dazu dienen, zusätzliche investive Bedarfszuweisungen für entsprechend finanzschwache Kommunen auszureichen.
Die Kommunen haben zu dem die Möglichkeit, den ihnen zustehenden Investitionsrahmen nicht für eigene Projekte einzusetzen, sondern für Projekte von freien Trägern, die Aufgaben der Kommunen in den Bereichen Kindertagesstätten und Schulen wahrnehmen. Wenn beispielsweise eine Gemeinde Investitionen in einem von einem freien Träger betriebenen Kindergarten durchführt, übernimmt das Land den kommunalen Mitleistungsanteil. Insoweit wäre lediglich noch ein geringer Mitleistungsanteil von dem freien Träger in Höhe von 5% aufzubringen. Ein derartiger Mindesteigenanteil ist notwendig, um sicherzustellen, dass auch tatsächlich nur sinnvolle Projekte durchgeführt werden.

Durch die Übernahme des kommunalen Eigenanteils bei Projekten freier Träger entlastet das Land finanzschwache Kommunen und schafft gleichzeitig eine Anreizwirkung für die Kommunen, der Forderung des Bundes entsprechend, die Mittel des Konjunkturprogramms II «trägerneutral» zu verwenden.

Weitere technische Abwicklungsfragen sind noch zwischen dem Bund und den Ländern zu klären. Sobald dem Land die entsprechenden Informationen von Bundesseite zur Verfügung gestellt werden, wird das Thüringer Innenministerium die Kommunen umgehend in einem weiteren Rundschreiben informieren. Dies gilt insbesondere für das Antragsverfahren, aber auch für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Landesausgleichsstock und zu den gelockerten vergaberechtlichen Anforderungen.

http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/konjunktur/content.html(Hinweise: Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“)