Neuer Gesetzentwurf im Diskussionsforum

Thüringer Archivgesetz soll geändert werden

Ab sofort können alle Interessierten zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 6/1713) unter www.forum-landtag.thueringen.de online diskutieren. Die Drucksache und weitere Dokumente können in der Parlamentsdokumentation (www.parldok.thueringen.de/parldok) eingesehen werden.

Das Thüringer Archivgesetz regelt die Organisation und Tätigkeit der staatlichen Archive und deren Benutzung. Das Gesetz verpflichtet darüber hinaus zum Schutz des Archivguts vor Vernichtung und Zersplitterung sowie zur Bereitstellung der öffentlichen Nutzung der gegenwärtig bestehenden Staatsarchive in den Thüringer Residenzstädten. Das „Reformkonzept 2020“ der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung sieht nunmehr die Bildung eines Landesarchivs vor. Diese Zusammenlegung der einzelnen Archive erfordert eine Novellierung des Thüringer Archivgesetzes. Zur Umsetzung des Reformkonzepts sollen die bereits bestehenden selbständigen sechs Staatsarchive zu einer Behörde vereint werden. Das betrifft das Hauptstaatsarchiv in Weimar sowie die Staatsarchive in Altenburg, Greiz, Gotha, Meiningen und Rudolstadt.

Die Online-Diskussion läuft bis zum 29. April 2016.

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