Neuregelung fördert Angeltourismus in Thüringen

Ab dem 14. September kann in Thüringen ein Vierteljahresfischereischein erworben werden. Er soll Hobbyfischern eine legale Basis geben, um an Thüringer Gewässern zu angeln. «Wir wollen mit diesem befristeten Fischereischein ein unbürokratisches Angebot für auswärtige Angelfreunde und für zukünftige Thüringer Angler machen“, sagte Umweltminister Jürgen Reinholz zu den Neuerungen. Thüringen setzt mit seinem Vierteljahresfischereischein Impulse für den Angeltourismus im Freistaat. Andere Länder mit ähnlichen Regelungen haben bereits positive Erfahrungen gemacht.

Bisher konnten Angelscheine nur längerfristig durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung erworben werden. Dadurch wurde sichergestellt, dass die Angler über fischerei- und tierschutzrechtlichen Regelungen aufgeklärt waren. Mit dem neuen Vierteljahresfischereischein wird jetzt eine umfassende Informationsbroschüre ausgegeben. Sie ist die Basis für den Erwerb und gewährleistet das notwendige Sachkundewissen. Den Anglern auf Zeit werden mit Hilfe der Broschüre erforderliche Kenntnisse über Fischhege, wie Mindestmaße, Schonzeiten, ganzjährig geschonte Fischarten, und auch die Anforderungen des Tierschutzes vermittelt. Erhältlich sind die Scheine und Broschüren für auswärtige und einheimische Angler in allen Thüringer Gemeindeverwaltungen, zu einem Preis von 19 Euro pro Quartal.

Gleichzeitig besteht ab sofort die Möglichkeit für langjährige Angler, einen Fischereischein auf Lebenszeit zu erwerben. Auch der Angel-Nachwuchs wird mit der Neuregelung unterstützt. Statt einer jährlich neuen Beantragung des Fischereischeins gilt dieser nach der neuen Verordnung für 6 Jahre und wird zusätzlich preiswerter.

Anzeige
Anzeige