Ostern trockene Nester: kein Hochwasser in Sicht

Bei Temperaturen, die am Osterwochenende stellenweise auch 15 Grad übersteigen können, aber auch gebietsweise Regen mit sich bringen, kommt es zu einem verstärkten Schneeabtau selbst in den Höhenlagen der Mittelgebirge. Aufgrund der mittlerweile erheblich eingeschränkten Flächenausdehnung der Restschneedecke ist jedoch nicht mit einem flächenhaften Hochwasserereignis zu rechnen. «Das lässt mich hoffen, dass die meisten Nester mit Ostereiern trocken bleiben», so der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Prof. Dr. Christian C. Juckenack, zum bevorstehenden Osterwochenende.

Unbenommen sind aber erneute Anstiege der Wasserführungen unterhalb der Richtwasserstände für Alarmstufen in den Oberläufen und Gebirgsvorländern zu erwarten.

«Vorsorgemaßnahmen, stetige Kontrollen und der kontinuierliche Ausbau von Hochwasserschutzmaßnahmen in Thüringen helfen, Überflutungen wie im Jahr 2002 zu vermeiden», erklärt der Staatssekretär.

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat nach monatelangen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss dem Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes zugestimmt. Es wird im April 2005 in Kraft treten.
Mehrere Länder hatten sich letztlich erfolgreich bemüht, die zunächst überzogenen Vorstellungen der Bundesregierung abzuwehren. So wäre zum Beispiel das vorgesehene komplette Verbot von Ackerbau in Überschwemmungsgebieten völlig unangemessen gewesen.

«Diese und andere Unverhältnismäßigkeiten des ursprünglichen Entwurfs konnten verhindert werden. Deshalb ist der jetzt gefundene Kompromiss für Thüringen tragbar», erläuterte der Staatssekretär.

Nicht nur der Freistaat Thüringen stand dem Gesetz von Anfang an skeptisch gegenüber, zumal ausreichende rechtliche Regelungen durch das Landeswassergesetz existieren. Die konkrete praktische Umsetzung vor Ort gestaltet sich gleichwohl nicht immer einfach. So können auch neue Vorschriften nichts daran ändern, dass die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gerade in besiedelten Gebieten mit massiven Interessenkollisionen verbunden sein kann.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt wird die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten weiter voranbringen. Aktuell wurden durch Rechtsverordnung großflächig Überschwemmungsgebiete an der Saale, im Stadtgebiet Jena und dem Saale-Holzlandkreis sowie an der Hörsel im Wartburgkreis ausgewiesen. Die Umsetzung der Feststellung der Überschwemmungsgebiete ist aufwendig. Es ist ggf. zu prüfen, ob Kontext der Behördenstrukturreform diese Aufgabenbearbeitung im Interesse der zukunftsweisenden Hochwasservorsorge durch interne Umsetzungen noch gestärkt werden kann.