Radfahren im Winter? – Ja, aber sicher!

Um im Winter von A nach B zu kommen, nimmt man so Einiges in Kauf: Schniefende Mitfahrer in der Straßenbahn, Schwitzen im überfüllten Bus, Frieren an der Haltestelle oder das morgendliche Enteisen des Autos. Abhilfe und Bewegung an der frischen Luft schafft hier das Fahrrad – auch im Winter. Dabei müssen nur einige Besonderheiten berücksichtigt werden, rät der ADFC Thüringen.

Fahrverhalten im Winter
Wie auch in den wärmeren Jahreszeiten gilt es im Winter, rücksichtsvoll und vorausschauend zu fahren. Besonders bei überfrierender Nässe sollte man zudem einen größeren Abstand halten und das Tempo reduzieren. Bei Glätte oder einer festen Schneedecke ist das Bremsen oder Treten in Kurven zu vermeiden. Überhaupt sollte nur maßvoll und frühzeitig gebremst werden. Auf Glatteis ist es ratsam, auf jede Lenkbewegung zu verzichten und langsam auszurollen. Mehr Halt kann das leichte Absenken des Reifenluftdrucks geben, da das Fahrrad so mehr Kontakt zur Fahrbahn hat. Auch ein etwas niedriger eingestellter Sattel kann das eigene Sicherheitsgefühl steigern.

Winterreifen
Anders als beim Auto besteht keine Winterreifenpflicht für Fahrräder. Jedoch können spezielle Winterreifen mit einem stärker ausgeprägten, durch herausragende Lamellen gekennzeichneten Profil Sicherheit geben. Eingearbeitete Metallspikes schaffen zusätzlichen Halt. Genau wie bei normalen Reifen ist hier wichtig, dass der Reifendruck im Winter etwas niedriger ist als in den wärmeren Monaten. Zu prall aufgepumpte Reifen sorgen dafür, dass sich die Spikes eher im Außenbereich anordnen. Lässt man etwas Luft aus dem Schlauch, greifen sie besser im Eis.

Pflege des Fahrrads
Durch Nässe und Kälte benötigt das Fahrrad im Winter etwas mehr Pflege. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Kette und Bremsen liegen. Die Kette sollte besonders im Winter gut geschmiert und nicht verschmutzt sein. Schmutz zieht Feuchtigkeit an und fördert damit die Rostbildung. Während Vielfahrer spezielle Bremsbeläge für den Winter montieren können, genügt es in den meisten Fällen zu überprüfen, ob die Beläge noch dick genug sind. Um Fehlfunktionen der Bremsen zu vermeiden, sollte das Rad trocken, aber kühl abgestellt werden.

Radwege
Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs, das Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, „verkehrswichtige“ innerörtliche Radwege zu räumen, sind diese häufig weder gestreut noch geräumt. In diesem Fall entfällt auch bei ausgeschilderten Radwegen die Benutzungspflicht und die Fahrbahn kann genutzt werden.

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