Ringen um ambulante ärztliche Versorgung

Heute hat der Thüringer Gesundheitsminister Dr. Frank-Michael Pietzsch (CDU) im Landtag über die Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat berichtet. Er wird einen Erfolg vermelden können, den sich Thüringen für alle neuen Länder auf die Fahne schreiben darf. Das Gesetz der Bundesregierung zur Einführung des sogenannten «Wohnortprinzips» bei der ärztlichen Vergütung wurde auf Drängen Thüringens und mit Unterstützung der anderen neuen Länder in den Vermittlungsausschuss verwiesen. In zähen Verhandlungen konnte letztendlich ein Ergebnis gefunden werden, das eine Anpassung der ärztlichen Vergütung an das Niveau der alten Länder von heute 76,5 % um weitere sechs Prozentpunkte in den nächsten drei Jahren ermöglicht.

Gesundheitsminister Dr. Pietzsch zu dem Ergebnis: «Es war das absolut Maximale, was uns die Bundesregierung zugestehen wollte und das absolute Minimum, das Thüringen akzeptieren konnte. Weil sich junge Mediziner nicht mehr niederlassen, wenn wie heute Risiko und Honorar nicht mehr stimmen, ist dringender Handlungsbedarf geboten. Die Warnsignale,. wie z.B. nicht neu besetzte Praxen oder steigende Wartezeiten, mehren sich. Nur das sogenannte Wohnortprinzip hätte die Lage nicht entspannt, darin sind sich alle Experten einig. Mit dem heutigen Ergebnis wird das Vergütungsniveau der Ärzte in den neuen Ländern binnen drei Jahren auf hoffentlich 85 Prozent steigen können. Wenn dies nicht hilft, um eine gewisse Trendwende in der Situation der ärztlichen Versorgung herbei zu führen, muss ich erneut die Initiative ergreifen.»

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