Rundfunkbeitrag für Studenten – Tipps von der Verbraucherzentrale

Viele Studienanfänger ziehen in die erste eigene Wohnung oder WG und das heißt auch, dass viele erstmals den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen. Doch: „Studenten, die BAföG erhalten, können den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen“, sagt Silvia Georgi, Fachberaterin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Sie erzählt von einem Fall, bei dem Student M. in eine WG gezogen ist. Da ein Mitbewohner bereits vom Rundfunkbeitrag befreit war, hat M. angenommen, dass es für alle gilt. Doch dem ist nicht so. „Die Befreiung ist immer personengebunden und gilt weder für die einzelne Wohnung noch für andere Bewohner“, sagt Georgi. Pro Wohnung gilt immer ein Beitrag, und den muss das WG-Mitglied bezahlen, das nicht befreit ist bzw. keinen Anspruch auf eine Befreiung hat.
Da M. BAföG erhielt, erfüllte er eine der Grundvoraussetzungen um vom Rundfunkbeitrag ausgenommen zu werden. Das entsprechende Formular dafür gibt es auf der Internetseite des Beitragsservices oder in den BAföG-Stellen. Die Drittbescheinigung oder eine beglaubigte Kopie des aktuellen BAföG-Bescheids muss zudem mitgeschickt werden. „Wir raten immer dazu, den Brief als Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um auf Nummer sicher zu gehen“, so die Verbraucherschützerin.
Um unnötigen Schriftverkehr oder Zahlungsaufforderungen nach Umzügen zu vermeiden, sollte man dies beim Beitragsservice melden. Wenn man in eine Wohnung zieht, für die die Gebühr bereits bezahlt wird, dann benötigt der Beitragsservice lediglich die Kundennummer des Zahlenden.
Bei Studentenwohnheimen ist es etwas kompliziert: Wenn die Räume wie bei einer privaten Wohnung angeordnet sind, ist nur ein Beitrag pro Wohnung zu bezahlen. Sind die Zimmer jedoch separat von einem allgemein zugänglichen Flur zu erreichen, dann gelten sie jeweils als einzelne Wohnung, für die jeweils ein Beitrag zu bezahlen ist.

Weitere Information rund um den Rundfunkbeitrag und zu anderen Themen gibt die Verbraucherzentrale Thüringen. Telefonische Beratung nach Terminabsprache unter 0361 55514-0. Beratungen zum Rundfunkbeitrag finden mittwochs in Leinefelde von 10 – 12 Uhr statt.

Anzeige
Anzeige