Steuerhinterziehung ist keine Bagatelle

Thüringer Steuerfahnder deckten im Jahr 2010 Steuerhinterziehungen in Höhe von rund 17 Millionen Euro auf. Insgesamt wurden in den vier Steuerfahndungsstellen Gera, Erfurt, Suhl und Mühlhausen 1829 Anzeigen bearbeitet und 383 Fahndungsprüfungen durchgeführt. Im vergangenen Jahr wurden durch die Bußgeld- und Strafsachenstellen 1295 Strafverfahren wegen steuerlicher Delikte sowie 99 Bußgeldverfahren eingeleitet.

«Steuerhinterziehung ist keine Bagatelle, sondern ein eindeutiger Betrug am Gemeinwesen», sagt Finanzminister Dr. Wolfgang Voß und weiter: «Wer sich an die Regeln nicht hält, muss auch immer damit rechnen, dass die Straftat aufgedeckt wird und Steuerhinterziehung auch strafrechtliche Konsequenzen hat.»

Durch die Tätigkeit der Steuerfahnder sowie die Arbeit der Bußgeld- und Strafsachenstellen wurden deshalb 2010 Geldauflagen in Höhe von 799415 Euro und 54853 Euro Geldbußen festgesetzt. Durch die Justiz wurden wegen steuerlicher Delikte u.a. Freiheitsstrafen von insgesamt 41 Jahren und elf Monaten sowie Geldstrafen in Höhe von 468885 Euro verhängt sowie 2050 Stunden gemeinnützige Arbeit als Auflage erteilt.

Und das, obwohl es die so genannte Selbstanzeige gibt, die Steuersündern Straffreiheit ermöglicht, wenn sie sich selbst beim Finanzamt anzeigen und ihre Steuerschulden begleichen.

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«Die strafbefreiende Selbstanzeige ist allerdings nur in einem bestimmten Zeitrahmen möglich. Steht der Steuerfahnder oder der Betriebsprüfer bereits vor der Tür, dann besteht diese Chance nicht mehr», so der Minister. «In dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, das derzeit parlamentarisch beraten wird, ist allerdings vorgesehen, den Rahmen noch enger zu ziehen.»

Die Bußgeld- und Strafsachenstellen des Finanzamtes nimmt bei Steuerdelikten die Rechte und Pflichten wahr, die einer Staatsanwaltschaft entsprechen.

Die Steuerfahndung versteht sich dagegen als Kriminalpolizei der Finanzbehörden und arbeitet mit hochmodernen Ermittlungsmethoden. So gibt es beispielsweise die so genannten IT-Fahnder, die durch technisches Know-How auch längst auf der Festplatte gelöschte Mails oder Depotauszüge wieder rekonstruieren können.

Darüber hinaus dürfen Steuerfahnder über das Recht mit richterlicher Anordnung, Hausdurchsuchungen durchführen und Gegenstände beschlagnahmen. In Thüringen gibt es rund 50 Steuerfahnder.