Technische Anlagen müssen sicher bleiben – Unabhängige Prüfungen sichern hohes Sicherheitsniveau

TÜV Thüringen Anlagensicherheits-Report 2017: Technische Anlagen in Gewerbe und Industrie verfügen in Mitteldeutschland über einen hohen Sicherheitsstandard. Das geht aus dem Anlagensicherheits-Report des TÜV Thüringen hervor, der heute (20. November) bei der Nordbrand Nordhausen GmbH vorgestellt wurde. Dieses hohe Sicherheitsniveau beispielsweise von Aufzügen oder Druckanlagen ist maßgeblich auf verantwortungsbewusste Betreiber und die unabhängigen Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen zurückzuführen. In Zukunft werden aufgrund der Digitalisierung die Anforderungen an die funktionale Sicherheit steigen und eine Herausforderung für Betreiber und Prüforganisation darstellen.

Die strikte Trennung von Betreiberverantwortung, regelmäßiger Wartung und unabhängiger Prüfung ist der Grundpfeiler des hohen Sicherheitsniveaus von technischen Anlagen in Deutschland. Den gesetzlichen Rahmen für die Prüfungen an sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzügen, Dampfkesseln, Druckanlagen oder explosionsgefährdeten Anlagen bildet die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Diese Anlagen werden dazu wiederkehrend oder vor Inbetriebnahme durch Sachverständige einer dafür zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie dem TÜV Thüringen geprüft. In den wiederkehrenden Anlagenprüfungen stellen die Sachverständigen immer wieder auch gravierende Mängel fest. Der Anlagensicherheits-Report des TÜV Thüringen wertet die Prüfungen an nahezu 10.000 Aufzügen und zirka 20.000 Dampfkesseln und Druckanlagen in Mitteldeutschland aus.

Jeder neunte Aufzug mit sicherheitserheblichen beziehungsweise gefährlichen Mängeln – Sichere Aufzüge tragen Prüfplakette
Aufzüge werden täglich von Millionen Menschen genutzt und unterliegen daher besonderen Sicherheitsaspekten. Sie müssen reibungsfrei rund um die Uhr funktionieren. Egal ob von Kindern, Erwachsenen oder Menschen mit Handicap, sie müssen von jedermann bedient werden können. Statistisch gesehen zählen Aufzugsanlagen zwar zu den sichersten Transportmitteln überhaupt, trotzdem bergen gerade diese überwachungsbedürftigen Anlagen Gefahrenpotenziale, die zu folgeschweren Unfällen führen können.

Die ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen haben im Jahr 2016 an nahezu drei Vierteln (73,4 Prozent) der geprüften Aufzugsanlagen Mängel aufgedeckt. Der Anteil von Anlagen mit geringfügigen Mängeln lag dabei bei 61,8 Prozent. An 11,6 Prozent der Aufzugsanlagen wurden sogar sicherheitserhebliche beziehungsweise gefährliche Mängel festgestellt. Dazu zählen beispielsweise Mängel wie ein defekter Notruf beziehungswiese eine Störung der Notrufweiterleitung an die Zentrale, nicht funktionstüchtige Fangvorrichtungen, versagende Sicherheitsschaltungen oder aber defekte Geschwindigkeitsbegrenzer oder beschädigte Umlenkrollen.

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Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 wurde das Sicherheitsniveau für Aufzugsanlagen erhöht. Aufzugsbetreiber müssen seitdem einen Notfallplan vorhalten, der wesentliche Informationen im Havariefall beinhaltet. Dieser muss bei dem für die Anlage zuständigen Notdienst sowie an der Anlage selbst vorliegen. Darüber hinaus sind für alle neu errichteten Anlagen Zweiwege-Kommunikationssysteme in der Aufzugskabine vorgeschrieben, Bestandsanlagen müssen bis 31. Dezember 2020 damit nachgerüstet werden. Eine Prüfplakette ist auch für Aufzüge Pflicht. Diese muss nun sichtbar in der Kabine angebracht werden. Sie zeigt dem Nutzer Monat und Jahr der nächsten Prüfung sowie die prüfende Stelle an.

Sicherheitsstandards für Druckanlagen besonders hoch
Von Druckanlagen geht ein enormes Gefährdungspotenzial für Mensch und Umwelt aus. Verheerende Dampfkesselexplosionen wie zu Zeiten der ersten industriellen Revolution gehören zum Glück der Vergangenheit an. Dennoch können auch heute immer wieder Havarien geschehen.

Die Ergebnisse der Prüfungen an dampf- und drucktechnischen Anlagen im Jahr 2016 dokumentieren das hohe Sicherheitsniveau in der Industrie. 68,8 Prozent der Anlagen werden vorbildlich betrieben und kamen ohne Mängel durch die Prüfung. 22,0 Prozent der Druckanlagen hatten geringfügige Mängel. Allerdings mussten die ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen an mehr als jeder zehnten Anlage (9,2 Prozent) erhebliche oder sogar gefährliche Mängel bei der Prüfung feststellen. Solche Mängel können beispielsweise Risse in der Behälterwand, Korrosion, Schweißnahtfehler oder defekte Sicherheitseinrichtungen sein.

Anlagensicherheits-Report – Fazit:
Von technischen Anlagen können bei unsachgemäßem Betrieb oder falscher Bedienung aber auch durch altersbedingten Verschleiß stets Gefährdungen ausgehen. Die technische Sicherheit von Anlagen ist jedoch Voraussetzung für eine weitestgehende Unfallverhütung. Unternehmen und Betreibern kommt dabei ein hohes Maß an Eigenverantwortung zu. Sicherheit hält nicht für immer, daher ist eine wiederkehrende technische Prüfung durch unabhängige ZÜS-Sachverständige Grundvoraussetzung für einen zuverlässigen und gefahrlosen Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.

Der Anlagensicherheits-Report reflektiert den derzeitigen Stand der Technik. Durch die zunehmende digitale Vernetzung industrieller Prozesse verändern sich auch die Anforderungen an Sicherheits- und Prüfkonzepte. Die Bedeutung an die funktionale Sicherheit von Anlagen und Prozessen wird weiter zunehmen. Themen wie Daten- und IT-Sicherheit oder Cybersecurity werden künftig auch bei der Prüfung technischer Anlagen im Fokus stehen.

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