Verbraucherzentrale sammelt paketweise Beschwerden

Beschädigte Pakete. Verspätete Auslieferung. Benachrichtigungskarten im Briefkasten, obwohl der Empfänger den ganzen Tag zu Hause war – Ärgernisse mit Paketlieferungen gehören zum Verbraucheralltag. Mit dem neuen Beschwerdeportal www.paket-aerger.de bieten die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen jetzt eine Plattform, um Pannen bei Paketdienstleistungen abzuladen. Die Verbraucherschützer geben den betroffenen Anbietern auch die Möglichkeit zur Stellungnahme. Das Projekt „paket-aerger.de“ wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz finanziell gefördert.

Die kommenden Wochen sind für Paket- und Expresszusteller die besten des Jahres. Denn in der Vorweihnachtszeit fahren sie angesichts einer boomenden Onlinebranche den größten Umsatz ein,

sagt Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. Gerade jetzt sei der passenden Zeitpunkt, um ein Portal zu Verbraucherärgernissen rund ums Versenden und Empfangen von Paketen zu starten. Zwar hätten Paketdienstleister ein großes Interesse daran, Sendungen zeitnah und mit möglichst geringem Aufwand auszuliefern.

Doch darf das nicht dazu führen, dass Verbraucherrechte dabei auf der Strecke bleiben. www.paket-aerger.de kann eine wichtige Plattform werden, um Missstände aufzudecken und Verbesserungspotenzial zu erkennen,

so Maas.

Verbraucher möchten natürlich wissen, was sie bei verlorenen oder beschädigten Paketen tun können und welche Rechte Empfänger und Versender von Paketen haben,

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sagt Ralph Walther, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Thüringen. Verärgerte Verbraucher sind aufgefordert, Beschwerden über Paketdienste in dem Portal zu melden. Der Fall wird dann dort zusammen mit der Stellungnahme des Anbieters veröffentlicht.

Mit ergänzenden Fragen und Antworten rund um die Rechtslage wollen die Verbraucherschützer jedoch nicht nur ein Hilfspaket schnüren.

Wir möchten auch aufzeigen, wo es aus Verbrauchersicht im Paketmarkt hakt,

sagt Ralf Reichertz, Referatsleiter Recht der Verbraucherzentrale Thüringen. Eklatante Verstöße gegen geltendes Recht wollen die Verbraucherzentralen abmahnen und – wenn nötig – auf dem Klageweg verfolgen.

Praktische und rechtliche Tipps für den Umgang mit dem Paketversand runden das Informationspaket des Onlineportals ab. So ist hier zum Beispiel zu erfahren, wer bei Verlust oder Beschädigung eines Pakets haftet. Auch wird erklärt, was sich etwa hinter einem Garagenvertrag verbirgt.

Außerdem: Auf der Beschwerde-Pinnwand können Erfahrungsberichte von Verbrauchern nachgelesen werden. Wer mit Hilfe des Filters den Paketdienst und/oder das Problem auswählt, wird schnell herausfinden können, ob das eigene Ärgernis schon im Portal geschildert ist.

Mehr Informationen unter: www.paket-aerger.de

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