Wählerbefragung nach Stimmabgabe

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: Verschiedene Meinungsforschungsinstitute führen am Wahltag vor einzelnen Wahllokalen anonyme Wählerbefragungen durch.

Die Befragung der Wählerinnen und Wähler nach ihrer Stimmabgabe im Wahllokal ist keine amtliche statistische Erhebung. Die Befragung vor dem Wahllokal durch die Meinungsforschungsinstitute ist zulässig, allerdings ist niemand dazu verpflichtet, eine Auskunft über seine Stimmabgabe bei der Wahl zu geben. Das Wahlgeheimnis bleibt auch bei der Befragung mittels Fragebogen durch die Meinungsforschungsinstitute gewahrt.

Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Adresse www.wahlen.thueringen.de

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