Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Wie der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert, werden derzeit in Thüringen die Wahlbenachrichtigungen versandt.
Eine Wahlbenachrichtigung erhält, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Die Eintragung ins Wählerverzeichnis «von Amts wegen» wurde für alle Wahlberechtigten vorgenommen, die am 20. April 2014 mit Hauptwohnung in Thüringen gemeldet waren.
Alle «von Amts wegen» ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen erhalten bis spätestens 4. Mai 2014 ihre Wahlbenachrichtigungen.
Es sollte also jeder aufmerksam die Post durchsehen, ob die Wahlbenachrichtigung zugegangen ist.
Bei Nichterhalt der Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, den 1. Mai 2014 sollte der Betroffene
– spätestens am Freitag, dem 2. Mai 2014 – bei seiner Gemeindebehörde nachfragen, ob er diese noch erhält oder einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen muss.
Deutsche, die bis zum 25. Februar 2014 nicht mit Hauptwohnung (im Sinne des Melderechts) in Thü-ringen gemeldet waren (z.B. wegen Umzug oder Personen ohne festen Wohnsitz) haben ebenfalls bis spätestens Sonntag, den 4. Mai 2014 die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zu stellen (Öffnungszeiten der Gemeindebehörde beachten!).
Bürger der anderen EU-Mitgliedstaaten, die seit 1999 keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, können ebenfalls bis 4. Mai 2014 die Aufnahme in ein Thüringer Wählerverzeichnis beantragen. Detaillierte Informationen erhalten sie bei den Gemeindebehörden.

«Auch wenn sich Bürger nicht sicher sind, ob sie «von Amts wegen» ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, aber glauben, in Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollte die Nachfrage bei der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung erfolgen. Denn ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis kann nur bis zum 4. Mai 2014 gestellt werden. Danach ist eine Eintragung nur noch durch Einspruch möglich», so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bekommen, finden sie aber am Wahltag nicht mehr, sind Sie
trotzdem wahlberechtigt und können ihre Stimme am Wahlsonntag abgeben.

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