Zum Internationalen Frauentag am 8. März

In Thüringen lebten im Jahresdurchschnitt 2015 nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 1.073 Tausend Frauen und Mädchen (1). Das entsprach der Hälfte der Thüringer Bevölkerung insgesamt.

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus, der jährlichen repräsentativen Haushaltsbefragung, waren 46 Prozent aller Frauen und Mädchen verheiratet, 21 Prozent verwitwet oder geschieden und ein Drittel der weiblichen Bevölkerung war ledig.

273 Tausend Frauen bildeten 2015 mit ledigen Kindern zusammen eine Familie, davon 161 Tausend als Ehefrauen (59 Prozent), 44 Tausend als Lebenspartnerinnen (16 Prozent) und 68 Tausend als Alleinerziehende (25 Prozent). Der überwiegende Anteil Frauen und Mädchen (75 Prozent bzw. 801 Tausend) lebte 2015 ohne Kinder, davon 315 Tausend als Ehefrauen (39 Prozent), 54 Tausend als Lebenspartnerinnen (7 Prozent) und 246 Tausend als Alleinstehende (31 Prozent). 185 Tausend Mädchen lebten als ledige Tochter im Elternhaus (23 Prozent).

Nahezu die Hälfte (48 Prozent bzw. 513 Tausend) der weiblichen Bevölkerung zählte 2015 zu den Erwerbspersonen (2). 94 Prozent bzw. 484 Tausend von ihnen waren erwerbstätig (3). Zu den 560 Tausend Nichterwerbspersonen (52 Prozent) zählen alle nicht im Erwerbsleben stehenden Personen wie z. B. Vorschulkinder, Schulkinder, Hausfrauen und Rentnerinnen.

Von den 484 Tausend erwerbstätigen Frauen waren 74 Tausend (15 Prozent) z. B. wegen Mutterschutz, Elternzeit oder Altersteilzeit vorübergehend beurlaubt. Die Hälfte der erwerbstätigen Frauen (239 Tausend) arbeitet in Vollzeit und mehr als ein Drittel ging einer Teilzeitbeschäftigung nach (171 Tausend).

Bei 39 Prozent aller 934 Tausend Frauen und Mädchen, für die Angaben zur Höhe des persönlichen monatlichen Nettoeinkommens vorliegen, betrug dieses weniger als 900 Euro. Weitere 29 Prozent verfügten über ein persönliches monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 900 bis unter 1.300 Euro. Über 1.300 Euro und mehr konnten 32 Prozent aller Frauen verfügen.

(1) ohne Altersbeschränkung
(2) Die Erwerbspersonen setzen sich zusammen aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen.
(3) Als Erwerbstätige werden alle Personen gezählt, die irgendeinem Erwerb, sei es auch nur kleinsten Umfangs (beispielsweise einige Wochenstunden) nachgehen, gleichgültig, ob sie hieraus ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten oder nicht.

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