Urlaubsmitbringsel vor dem Kauf lieber kritisch beäugen

Der langersehnte Sommerurlaub ist endlich da. Am Urlaubsort sitzt das Portemonnaie oft etwas lockerer; ohne große Überlegung wird das eine oder andere Urlaubsutensil beziehungsweise Souvenir gekauft. Doch Vorsicht: wie sicher die günstig erworbene Schwimmhilfe wirklich ist, ob die Sonnenbrille einen UV-Schutz bietet oder ob es sich eventuell um ein gefälschtes Produkt handelt, erkennen die meisten Urlauber vor Ort nicht. Der TÜV Thüringen rät, im Zweifel vom Kauf Abstand zu nehmen.

Gerade im Ausland locken günstige Preise, Urlaubsmitbringsel wie Strandausrüstung, Sommeroutfit oder Schnäppchen von vermeintlichen Markenartikeln anzuschaffen. Am Strandladen um die Ecke wird mal schnell eine Luftmatratze oder ein Wasserspielzeug für die Kleinen mitgenommen, dazu noch eine trendige Sonnenbrille, ein neues Marken-Shirt, ein Paar Badesandalen für den Weg zum Strand und das Ganze für ein paar Euro. Doch solche vermeintlichen Urlaubsschnäppchen bergen Gefahren, warnt Produktsicherheitsexperte Marko Beckmann vom TÜV Thüringen.

Die Billigartikel können gefährliche Substanzen beinhalten. Kunststoffe können beispielsweise mit krebserregenden oder erbgutverändernden Weichmachern wie Phthalaten belastet sein. Riecht ein Produkt unangenehm teerartig oder beißend, enthält dieses in aller Regel Schadstoffe, so Beckmann.

Wasserspielzeuge und Schwimmhilfen, die in der Europäischen Union (EU) verkauft werden, müssen den entsprechenden Normen und Richtlinien entsprechen und gekennzeichnet sein. Für Spielzeuge gilt in Deutschland die Spielzeugrichtlinie, in der EU müssen die Produkte die Anforderungen der EN 71 erfüllen sowie mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Aufblasbare Wasserspielzeuge dürfen allerdings nicht mit Schwimmlernhilfen verwechselt werden, für diese gilt die strengere Prüfnorm EN 13138-1.

Fehlen die entsprechenden Kennzeichnungen an den Produkten und auf der Verpackung oder sind keine Herstellerangaben gemacht, sollte vom Kauf generell abgesehen werden, rät Marko Beckmann vom TÜV Thüringen.

Sonnenbrillen gehören zu beliebten Urlaubs-Accessoires, gerade in den Sommerferien. Allerdings sollten diese besser im Fachhandel gekauft werden. Zu groß ist das Risiko, dass es sich bei dem vermeintlichen Schnäppchen um eine minderwertige Brille mit Gläsern ohne UV-Schutz handelt. Die ultraviolette Strahlung des Sonnenlichts ist für das menschliche Auge schädlich. Eine Sonnenbrille ohne UV-Schutz verstärkt den negativen Effekt sogar noch. Auch hier rät Produktexperte Marko Beckmann, auf das CE-Zeichen und den zusätzlichen Hinweis auf die ISO 12312-1 zu achten. Diese Angaben sind zwar nur eine Selbstverpflichtung der Hersteller, dass ihr Produkt den europäischen Richtlinien entspricht, dennoch geben diese dem Käufer einen ersten Anhaltspunkt. Außerdem sollten über die Sonnenbrillengläser immer Angaben wie „UV 400“ oder „100% UV-Schutz“ getroffen sein.

Allerdings werden bei Produktfälschungen auch gern derartige Angaben sowie das CE-Zeichen nachgeahmt. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte im Zweifel vom Kauf Abstand nehmen, so der Rat von Marko Beckmann.

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