Baustellenabsicherung schützt Arbeiter und Verkehrsteilnehmer

Verkehrssicherungspflicht an Baustellen: Für Verkehrsteilnehmer sind Baustellen ärgerlich: sie behindern den Verkehr, verursachen Staus und rauben Zeit. Noch ärgerlicher ist es, wenn an einer Baustelle ein Unfall passiert. Bauträger müssen bei der Verkehrssicherung auf ausreichend Abstand achten, um so sowohl Bauarbeiter als auch andere Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen.

Gerade im Frühjahr nimmt die Zahl von Baustellen im Straßenbild zu – sei es, um Straßenschäden zu beseitigen oder aufgrund von Tiefbauarbeiten. Das führt zu Einschränkungen des Straßenverkehrs. Auch Gehwege und Radweg sind oftmals davon betroffen. Die Verkehrsteilnehmer und Bauarbeiter müssen vor Gefahren hinreichend geschützt werden. Dazu ist eine wirkungsvolle Baustellenabsicherung notwendig.

Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen kennt die Gefahrenquellen an Baustellen.

Die Absicherung muss so gestaltet sein, dass auf der einen Seite ausreichend Platz für die Bauarbeiten gewährleistet ist und so die Arbeiter vor dem vorbeifahrenden Verkehr geschützt sind. Auf der anderen Seite steht die Sicherheit der passierenden Fußgänger, Radfahrer sowie des restlichen Straßenverkehrs im Vordergrund, so Hauser. Wird der Verkehr zu dicht an der Arbeitsstelle vorbeigeleitet, können gefährliche Situationen entstehen: das Unfallrisiko steigt.

Für Baustellen auf innerörtlichen Straßen gibt die Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) einen Mindestsicherheitsabstand zwischen dem Arbeits- und Verkehrsbereich von 0,3 Metern vor. Auf Straßen außerorts beträgt dieser 0,5 Meter. Für die Ermittlung des erforderlichen Abstands sind zudem die Fahrzeugart, die Geschwindigkeit der an der Arbeitsstelle vorbeifahrenden Fahrzeuge und die Kurvigkeit der Fahrbahn zu berücksichtigen.

Auch die Einhaltung der Arbeitssicherheitsbelange auf der Baustelle selbst ist bei Großprojekten oft eine Herausforderung für Unternehmen, Kommunen oder Straßenbauverwaltungen. Ken Hauser rät daher, das Gefährdungspotential von einem Profi bewerten zu lassen. Ob alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind, können Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) am ehesten einschätzen.

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