Beim Aussteigen Spiegelblick nicht vergessen

Wem ist es noch nicht passiert: Beim dichten Vorbeifahren an längs zur Fahrbahn parkenden Autos öffnet sich plötzlich eine Fahrzeugtür. Jetzt hilft nur noch ein gekonntes Ausweichen oder eine Vollbremsung. Gerade für Zweiradfahrer ist dies eine ernste Sturzgefahr auf herbstlichen Straßen. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen rät Autoinsassen, beim Aussteigen die nötige Sorgfaltspflicht walten zu lassen und den Spiegel- beziehungsweise Schulterblick nicht zu vergessen.

Nach langer Suche ist endlich der ersehnte Parkplatz gefunden. Jetzt nur noch ohne Parkrempler einparken, schnell die benötigten Dinge im Wagen zusammensuchen und dann kann’s losgehen. Die Wagentür wird galant aufgestoßen und dann ist es auch schon passiert, ein Fahrrad, motorisiertes Zweirad oder ein anderes Fahrzeug hat sich in der Zwischenzeit unbemerkt genähert. Oftmals ist gerade für Fahrrad- oder Mofafahrer dann ein Ausweichen nicht mehr möglich. Für Achmed Leser liegt der Fall klar auf der Hand:

Der parkende Autofahrer hat hierbei eindeutig seine Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen verletzt. Das ist sogar im Paragraf 14 StVO klar geregelt,

so Leser. Dort heißt es in Absatz 1: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.“

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Das Gleiche trifft im Übrigen auch auf die Beifahrerseite des Fahrzeuges zu.

Die Fahrzeuginsassen auf der von der Fahrbahn abgewandten Seite müssen sich vor dem Aussteigen genauso wie der Fahrer vergewissern, ob andere Verkehrsteilnehmer beim Öffnen der Fahrzeugtür in Gefahr gebracht oder in Mitleidenschaft gezogen werden,

gibt Unfallexperte Leser zu bedenken.

Oftmals wird von Mitfahrern vor allem auf den hinteren Plätzen der nahende Verkehr nicht überblickt. Hier ist auch der Kraftfahrer gefragt, der mit einem Blick in die Spiegel ein sicheres Aussteigen aller Insassen gewährleisten kann.

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