Brauchen Oldtimer eine Umweltplakette?

Nein, seit Dezember 2007 sind Oldtimer von dieser Regelung ausgenommen. Damit wurde die vorherige Festlegung, dass Oldtimer eine einmalige Sondergenehmigung benötigen, aufgehoben.

Allerdings haben Oldtimer meist einen besonders hohen Schadstoffausstoß. Deshalb sind sie als Alltagsfahrzeuge innerhalb der Umweltzone eher ungeeignet.

Oldtimer sind am H- oder roten 07er Kennzeichen zu erkennen. Ihre Erstzulassung muss mehr als 30 Jahre zurückliegen. Sie sind als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft und sollten sich deshalb in einem erhaltungswürdigen Zustand befinden. Zudem muss das Fahrzeug ein möglichst originaltreues Aussehen haben.

In vielen deutschen Großstädten werden seit dem 01.01.2008 Umweltzonen eingerichtet, um die Belastung der Innenstädte durch Feinstaub zu verringern. Diese Zonen dürfen nur von Fahrzeugen mit entsprechender Kennzeichnung, einer Umweltplakette, befahren werden. Fahrer, die diese Regelung nicht beachten, riskieren empfindliche Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg.

Anzeige