Das Thüringer Verkehrsgewerbe lehnt die neue Rundfunkabgabe ab

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Gegensatz zu den Beteuerungen der Ministerpräsidenten der Bundesländer alles andere als ein großer Wurf.
Hinzu kommt, dass der Prozess bei der Entscheidungsfindung dieses Staatsvertrages intransparent und undemokratisch ist. Zahlreiche Hinweise und Proteste der Kammern und Wirtschaftsfachverbände wurden wider besseren Wissens negiert.
Dieser Vertrag ist unausgewogen, mit Systembrüchen versehen und belastet mittelständische Unternehmen, insbesondere das Transportgewerbe überproportional. Der Gleichheitssatz des Grundgesetzes ist in jedem Falle verletzt.
Die Einbeziehung von Fahrzeugen einschließlich Mietfahrzeugen und Hotel-Gästezimmern passt nicht in den angeblich geräteabhängigen Ansatz.
Unsere Kraftfahrer können nicht gleichzeitig in der Betriebsstelle, im nichtprivaten Fahrzeug und zuhause Rundfunkhören. Hinzu kommt, dass in fast allen Betriebsstätten Rundfunkhören und Fernsehen während der Arbeitszeit untersagt ist. Schließlich geht es um bezahlte Wertschöpfung und nicht um Freizeitgestaltung.

Wir können nur die Abgeordneten des Thüringer Landtages und alle anderen deutschen Länderparlamente auffordern, diese neue Regelung abzulehnen.

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