Für Flugreisende- ab Januar vollständige Koffergepäckkontrollen

Ab Januar 2003 werden auf allen deutschen Verkehrsflughäfen sämtliche Gepäckstücke kontrolliert. Bislang wurden aufgegebene Koffer zu einem größeren Teil geröntgt, jetzt gilt dies für jedes Gepäckstück. Damit erhöht Deutschland in einem weiteren Schritt die Luftsicherheit.

In Deutschland ist die vollständige Kontrolle sämtlicher Gepäckstücke auf allen Flughäfen zum Jahreswechsel sichergestellt, informiert das Bundesinnenministerieum. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesgrenzschutz einen hohen Aufwand betrieben: Bei der Installation neuer Kontrolltechnik wurde der Einbau von teilautomatischen Anlagen in die Gepäckfördersysteme der Flughäfen bevorzugt, da diese Anlagen besonders zuverlässig arbeiten und den Fluggästen keine Unbequemlichkeiten und Zeitverluste verursachen. Auf einigen kleineren Flughäfen generell und auf größeren Flughäfen im Rahmen von Übergangslösungen erfolgen die Kontrollen mit herkömmlichen Röntgengeräten vor dem Check-In. Allein für die Bereitstellung der modernen Kontrolltechnik hat der Bund in den vergangenen 5 Jahren über 56 Mio. Euro ausgegeben.

Foto- und Filmmaterial wird auch durch die teilautomatischen Röntgenanlagen in der Regel nicht beeinträchtigt, dennoch empfiehlt das Bundesinnenministerium Flugreisenden, Filme und Kameras mit eingelegten Filmen im Handgepäck mitzunehmen, da bei den Röntgengeräten für das Handgepäck das Schadensrisiko noch geringer ist. In besonders gelagerten Fällen (z.B. hochempfindliche Filme u.ä.) sollte das Kontrollpersonal aufmerksam gemacht werden.

Bereits nach den Terroranschlägen vom September 2001 hatte Bundesinnenminister Schily eine Reihe von Verbesserungen angeordnet: Die Kontrollen von Personen und Handgepäck wurden deutlich verschärft, eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen in den nichtöffentlichen Bereichen der Flughäfen umgesetzt, und Flugsicherheitsbegleiter sind seitdem im Einsatz.

Auch in den anderen europäischen Staaten wird die Gepäckkontrolle
verbessert: Nach den Terroranschlägen in New York wurde die Europäische Kommission vom Rat der Verkehrsminister beauftragt, eine Verordnung für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu erarbeiten. Diese Verordnung, die nunmehr in Kraft treten wird, sieht ein einheitliches System der Sicherheitsmaßnahmen auf allen Verkehrsflughäfen in Europa vor; dazu gehört auch die Kontrolle sämtlicher aufgegebener Gepäckstücke ab 2003.

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