Geänderte Vorfahrtsregelung in der Fischweide

Aufgrund der Veränderungen und Erweiterungen des Wohngebietes an der Bernhard-von-Arnswald-Straße entlang des Hörselufers und der damit verbundenen Zunahme des Verkehrs waren Änderungen im Verkehrsablauf erforderlich.

Die Fischweide wurde aus Richtung Karolinenstraße und aus Richtung Rennbahn als Tempo 30 Zone ausgeschildert. Diese Beschilderung gilt damit auch in der nördlichen Stolzestraße, Lucas-Cranach-Straße und Damaschkestraße.
Da gemäß Straßenverkehrsordnung in Tempo 30 Zonen generell die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gilt, wurden in dem oben genannten Bereich auch sämtliche vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen entfernt.

Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer, die geänderten Verkehrsbedingungen zu beachten.

Anzeige