Gefährliches Entertainment

Smartphones im Straßenverkehr – Ein Leben ohne Smartphone ist für viele kaum mehr vorstellbar. Es ist unser ständiger Begleiter, unser Kommunikator, Fitnesstrainer und Entertainer. Telefonieren wird mit dem Smartphone zur Nebensache, wir posten uns damit lieber durch die sozialen Netzwerke, checken unseren Kontostand, prüfen, wie gesund wir uns bewegen, oder hören einfach nur Musik, streamen Filme und sind gut informiert per Nachrichten-App. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen warnt jedoch vor zu starker Ablenkung im Straßenverkehr durch die digitalen Alleskönner.

Dass Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung verboten ist und nachweislich vom Straßenverkehr ablenkt, ist hinlänglich bekannt. Mancher Autofahrer glaubt, das Lesen einer Nachricht oder das schnelle Posten im Social Net an der roten Ampel zählt ja nicht unters Telefonieren am Steuer. Doch weit gefehlt. „Die reine Bedienung des Telefons, egal ob es das Abweisen eines Anrufers ist oder nur dazu dient, die Uhrzeit abzulesen, kann bei laufendem Motor auch im Stand als unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons gewertet werden. Der Bußgeldkatalog sieht dafür eine Strafe von 60 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor“, warnt Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Das trifft gleichwohl auf die Umfunktionierung des Smartphones zum Navigationsgerät zu. „Solange hier die Bedienung beziehungsweise Eingabe der Strecke vor Antritt der Fahrt bei abgeschaltetem Motor erfolgt, ist das kein Thema“, so Leser. „Wer allerdings das Smartphone während der Fahrt in die Hand nimmt, um die Darstellung im Display oder gar die Route zu ändern, verhält sich ordnungswidrig und muss mit einer Strafe wie beim Telefonieren am Steuer rechnen“, erläutert der Unfallexperte.

Die Nutzung des Handys als Fahrzeugführer, aber genauso als Radfahrer, wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet. Das bedeutet im Falle eines Unfalls, dass auch bei Unverschulden eine Teilschuld anerkannt werden kann. Möglicherweise ist dann sogar der Versicherungsschutz in Gefahr,

mahnt Leser. Für die Benutzung des Telefons beziehungsweise Smartphones auf dem Fahrrad wird übrigens ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig.

Eine völlig neue und hoch riskante Ablenkung durch Smartphones im Straßenverkehr sieht Leser allerdings bei Fußgängern. Die Benutzung des Smartphones ist für Fußgänger zwar nicht verboten und auch der Bußgeldkatalog sieht dafür keine Strafen vor, dennoch schätzt der Unfallexperte das Lesen oder Schreiben auf dem Touchscreen während des Laufens als extrem gefährlich ein. Ein Trend, der nicht ausschließlich in Großstädten oder nur bei der jungen Zielgruppe zu beobachten ist. „Die Gefahr, zu stürzen oder eine Verkehrssituation falsch oder zu spät einzuschätzen, ist riesig. Wer noch dazu mit Kopfhörern unterwegs ist, muss sich nicht wundern, wenn er ein nahendes Fahrzeug nicht wahrnimmt“, so Achmed Leser. Jedes Jahr ereignen sich unzählige Rutsch-, Stolper- und Sturzunfälle, eine genaue Statistik zu den Unfallursachen gibt es dazu nicht. Dennoch dürfte die Anzahl der Stürze aufgrund der zunehmenden Smartphone-Nutzung im Straßenverkehr eher nicht zurückgehen.

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