Höhere Bußgelder für Radfahrer ab 1. April

Mit der Neufassung der Bußgeldverordnung werden ab dem 1.April 2013 nicht nur überschrittene Parkzeiten um fünf Euro teurer, sondern auch Verstöße von Fahrradfahrern.

Diese Erhöhung um fünf bis zehn Euro betrifft nach Informationen des ADAC Radverkehrsverstöße im Verwarnungsgeldbereich, also bis maximal 35 Euro. Wer ab April beispielsweise einen gekennzeichneten Radweg nicht benutzt, muss dann statt mit 15 mit 20 Euro Bußgeld rechnen.

Im Punktebereich ist keine Erhöhung vorgesehen. Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, muss mit mindestens 45 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Doch nicht nur Radler müssen tiefer in die Tasche greifen, auch Falschparkern etwa auf Radwegen drohen jeweils fünf Euro mehr.

Diese Maßnahmen sollen das Verkehrssicherheitsprogramm des Verkehrsministeriums unterstützen und die Sicherheit im Radverkehr verbessern. Nach Ansicht des ADAC haben die Anhebungen der Sanktionen im Bagatellbereich allenfalls symbolischen Charakter, denn Verwarnungsgelder allein schrecken nicht wirksam ab. Um die Verkehrsmoral der Radfahrer zu verbessern, sind vor allem vermehrte Kontrollen nötig.

Der aktuelle Bußgeldkatalog ist ab 1. April 2013 zum Preis von 6,99 Euro im Buchhandel, den ADAC Geschäftsstellen sowie im Internet unter www.adac-shop.de oder unter der Bestellhotline 01805/101112 (14 ct/min aus dem Festnetz, mobil max. 42 ct/min) erhältlich.

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