Hörselbrücke für Fahrzeuge ab 16 Tonnen gesperrt

Nach der Untersuchung der Tragfähigkeit der Hörselbrücke in der Mühlhäuser Straße im Herbst 2005 wurde festgestellt, dass die Brücke nicht mehr uneingeschränkt befahrbar ist. Es wurde unumgänglich das Bauwerk für alle Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von über 16 Tonnen haben, zu sperren. Für Rettungsfahrzeuge (Feuerwehr) und Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs wurden gesonderte statische Nachweise erbracht. Diese Fahrzeuge werden mit Sondergenehmigung weiterhin die Brücke benutzen können.

Mit Fertigstellung der Umleitungsbeschilderung am Donnerstag, 26. Januar trat die Sperrung in Kraft.
In der ersten Zeit wird die Verkehrspolizei verstärkt deren Einhaltung kontrollieren.

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 16 Tonnen werden wie folgt umgeleitet:

In Richtung Stregda und Mühlhausen werden die Fahrzeuge über die Rennbahn – Kasseler Straße und Ernst-Thälmann-Straße wieder zur Mühlhäuser Straße geleitet.
Fahrzeuge aus Richtung Mühlhausen müssen ebenfalls die Ernst-Thälmann-Straße und die Kasseler Straße auf dem Weg ins Stadtzentrum nutzen.

Fahrzeuge, die aus Richtung Meiningen (B19) oder Gotha kommen, werden über Clemensstraße, Langensalzaer Straße (B 84) in Richtung Ortsteil Hötzelsroda (L 1021) umgeleitet und von dort bei Bedarf über den Ortsteil Stregda zurück in die Kernstadt.

Aus den angrenzenden Nebenstraßen wird der Verkehr zunächst in Richtung Rennbahn bzw. Kasseler Straße geführt und dann entsprechend weiter wie oben genannt.
Im Zuge der Umleitungsstrecken ist auch die Erreichbarkeit der Autobahnanschlussstellen gesichert.

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