In der Goldschmiedenstraße ist Parken nicht erlaubt

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Nach der Sanierung und Neugestaltung der Goldschmiedenstraße ist diese als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das blaue Zeichen mit Auto, Haus und spielenden Kindern regelt Folgendes: Fahrzeuge dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren, Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Die Straße ist für Fußgänger in ganzer Breite nutzbar. Zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen darf gehalten werden.
Parken ist in der Goldschmiedenstraße nicht erlaubt. Dies wäre nur in dafür gekennzeichneten Flächen möglich, welche jedoch bewusst in diesem Bereich nicht vorgesehen wurden, um den Parksuchverkehr zu reduzieren.

Die Durchfahrt zum Johannisplatz/Frauenberg wird zukünftig in beiden Richtungen befahrbar sein, um Umwege über die Goldschmiedenstraße zu vermeiden. Dadurch fallen die befristet eingerichteten Parkplätze am Johannisplatz wieder weg.

Das Parkverbot in der Goldschmiedenstraße wird in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt kontrolliert.

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