Lärmschutz an der neuen A4

Zu einer Gesprächsrunde in Sachen »Lärmschutz an der neuen A4” lud die Stadtverwaltung Eisenach ein. Vertreter aller Betroffenen Ortsteile – Madelungen, Berteroda, Stregda, Neukirchen und Hötzelsroda waren dazu gekommen. Anwesend waren auch Ansprechpartner vom Thüringer Bau- und Verkehrsministerium, Verkehrsbehörde für Autobahnen in Thüringen (Landesamt für Straßenbau), dem Landesverwaltungsamt sowie von der Autobahnpolizei und von mehreren Ämtern der Stadtverwaltung.

Die Vertreter des Landes legten dar, wie die Lärmschutzmaßnahmen entlang der neuen A4 zustande kamen und welche Faktoren ihm zugrunde liegen. Maßgeblich ist demnach die Berechnung des Schalls, die zu Festlegungen im Planfeststellungsverfahren führt. Diese wiederum seien beim Bau verbindlich vorgeschrieben.

Die Anwohner in den betroffenen Ortsteilen forderten, den Lärm zu messen und die realen Werte mit den Berechnungen zu vergleichen. Überdies soll die Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf der Autobahn auf 130 km/h gesenkt werden. Und nicht zuletzt solle überprüft werden, ob alle Maßnahmen zum Lärmschutz so gebaut wurden, wie es vorgesehen war.

Die Vertreter des Landes verwiesen darauf, dass sie an die rechtlichen Vorgaben gebunden seien. Für Messungen gebe es keine rechtlichen Grundlagen.

Auch kann nicht einfach ohne Grund eine Begrenzung auf 130 km/h angeordnet werden, solange keine Überschreitung der Lärmgrenzwerte nachgewiesen ist – weil jeder Autofahrer rechtlich dagegen vorgehen kann.

Die Vertreter der Stadt sicherten zu, zu überprüfen, ob die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen auch wirklich so gebaut wurden, wie sie vorgeschrieben waren. Auch soll geprüft werden, ob eine Nachberechnung des Lärmpegels nötig und möglich ist.

Der Leiter des Amtes für Tiefbau und Grünflächen, Bolko Schumann, der die Sitzung leitete, bedankte sich bei allen Anwesenden und sicherte zu, die Runde über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden zu halten.

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