Neue Verkehrsvorschriften am 1. Mai in Kraft

Ab dem 1. Mai gelten für Autofahrer in Deutschland neue Verkehrsvorschriften. Darauf wies Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee in Berlin hin. „Angesichts des leider viel zu oft auftretenden rowdyhaften Verhaltens einiger weniger Autofahrer müssen harte Maßnahmen ergriffen werden, um die vielen vernünftigen Autofahrer zu schützen. Als weiteren Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr wird der Sanktions- und Bußgeldkatalog jetzt an einigen Stellen verschärft“, sagte der Minister.

Ab dem 1. Mai gilt eine Verschärfung der Sanktionen bei Unterschreiten des gesetzlich geforderten Mindestabstands, um ein deutlich abschreckendes Signal gegen das „Drängeln“ auf Autobahnen zu setzen.
„Bei Drängelei erhöht sich nun die Geldbuße von 100 Euro auf mindestens 150 Euro. Außerdem wird künftig dafür ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Die Höchststrafe für fahrlässige Abstandsverstöße wird auf 250 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot erhöht. Bislang waren 150 Euro und einen Monat Fahrverbot fällig“, so Tiefensee.

Außerdem wird ab dem 1. Mai die bereits heute schon bestehende Verpflichtung, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen, ausdrücklich in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen. Dies betrifft etwa eine funktionierende Scheibenwischanlage, genauso wie Sonnenblenden oder die geeignete Bereifung. 20 Euro kostet es zukünftig, wenn Autofahrer etwa im Winter nicht mit geeigneten Reifen unterwegs sind. „Bis zum nächsten Winter haben die Autofahrer damit ausreichend Zeit, sich auf diese Veränderung einzustellen“, so der Minister.

Aufgrund europäischer Vorgaben gilt weiterhin ab Mitte Mai 2006, dass nur noch so viele Personen in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

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