TÜV: Autofahrt nach Polen kann teuer werden

Das Fahren mit Papis Wagen kann in Polen teuer werden. Wer keine Vollmacht des Fahrzeughalters mitführt, kann mit einem Bußgeld von 500 polnischen Zloty belegt werden, das entspricht ca. 140 Euro. Im Extremfall kann das Fahrzeug sogar beschlagnahmt werden. Die Verkehrsexperten des TÜV Thüringen empfehlen sich bereits vor Reiseantritt mit dem jeweiligen ausländischen Straßenverkehrsrecht zu beschäftigen. Das schont die Urlaubskasse.

Seit Ende letzten Jahres ist eine Änderung des polnischen Straßenverkehrsrechts in Kraft. All diejenigen, die in der Republik Polen mit einem nicht auf den Fahrer zugelassenen Fahrzeug unterwegs sind und der Halter nicht mitfährt, benötigen eine Bevollmächtigung des Fahrzeughalters. «Das trifft in Deutschland auf eine große Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge zu.», sagt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. «Man denke nur an privat sowie geschäftlich genutzte Firmenfahrzeuge oder an PKW, bei denen beispielsweise ein Elternteil oder der Partner als Halter im Fahrzeugschein steht.»

Einen Vordruck der Vollmacht kann auf der Web-Site der http://www.berlin.polemb.net/index.php?document=1047(Botschaft der Republik Polen) herunter geladen werden.

Verkehrsexperte Hesse vom TÜV Thüringen rät daher, sich auf Reisen mit dem Auto ins benachbarte Ausland gut vorzubereiten. Zwar sind die Grenzkontrollen weitestgehend weggefallen, doch sind die jeweiligen Straßenverkehrsrechte in Europa sehr unterschiedlich. Neben der Haltervollmacht sollte man bei Fahrten nach Polen auch an seine grüne Versicherungskarte denken. Die muss generell im Ausland mitgeführt werden. Im dümmsten Fall besteht sonst kein Versicherungsschutz oder es muss vor Ort zusätzlich eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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