TÜV Thüringen rät, Kinder sicher im Auto mitzunehmen

Schlecht geführte Sicherheitsgurte können bei einem Crash zu schweren Verletzungen führen. Für Kinder ist das Verletzungsrisiko um ein Mehrfaches höher. Wer sein Kind ganz und gar ungesichert oder ohne Kindersitz oder entsprechende Sitzerhöhung im Auto mitnimmt, handelt grob fahrlässig. Bei einem Unfall kann dann die Hals- und Kopfpartie des Kindes empfindlich geschädigt werden. Torsten Hesse vom TÜV Thüringen rät, nur individuell geeignete und zugelassene Kindersitze zu verwenden. Vor allem bei der täglichen Fahrt zur Schule sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder richtig angeschnallt sind.

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig angeschnallt sind. Der Gurt darf auf keinen Fall am Hals scheuern, er muss vielmehr so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliegt, erläutert Verkehrsexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen.

Andernfalls steigt bei einem Unfall das Verletzungsrisiko.

Im schlimmsten Fall droht sogar eine Strangulation oder eine schwere Halswirbelverletzung.

Auch stark verdrehte oder gar ausgeleierte Gurte bieten im Extremfall bei einem Crash oder einer Vollbremsung keinen optimalen Schutz. Für die meisten schulpflichtigen Kinder, die im Auto mitgenommen werden, kommt die Kindersitzklasse III für ein Alter zwischen sechs und zwölf Jahren und einem Gewicht bis 36 Kilogramm in Betracht. Für Erstklässler bedeutet das, dass sie eventuell mit dem Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln müssen.

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Beim Einbau des Kindersitzes müssen unbedingt die Herstellerangaben beachtet werden. Nicht alle Modelle sind auch für den Beifahrersitz geeignet. Moderne ISOFIX-Modelle lassen sich, falls im Fahrzeug vorhanden, kinderleicht in die dafür vorgesehen Halterungen einrasten. Generell sind die sichereren Plätze auf der Rückbank.

Wenn nur ein Kind im Auto mitgenommen wird, empfiehlt es sich, den Kindersitz hinter dem Beifahrersitz zu platzieren, so Hesse. So kann beim Halten vor der Schule das Ein- und Aussteigen des Schulpflichtigen auf der weniger gefährlicheren, von der Fahrbahn abgewandten Seite erfolgen. Für Fahrgemeinschaften gilt, dass auch immer so viele Kindersitze an Bord sind, wie Kinder mitgenommen werden.

Auf keinen Fall sollten die elterlichen Chauffeure beim Bring- und Holdienst die Verkehrsregeln außer Acht setzen.

Das Halten in zweiter Reihe oder im Halteverbot ist auch für den Schultransfer strafbar, warnt der Verkehrsexperte.

Wer im Übrigen sein Kind nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert, riskiert ein Bußgeld oder gar einen Punkt.

Dass der Sicherheitsgurt millionenfach Leben rettet, ist unbestritten. Seit 1984 gilt in der Bundesrepublik die Anschnallpflicht auch auf dem Rücksitz. Kinder benötigen allerdings zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, damit sie im Falle eines Unfalls möglichst unversehrt bleiben. Die herkömmlichen Rückhaltesysteme in den Fahrzeugen reichen hier nicht aus. Sicherheitsgurte können erst ab einer gewissen Körpergröße wirksamen Schutz bieten. Aus diesem Grund wurden Kindersitze entwickelt. Diese sind laut StVO vorgeschrieben und sind für Kinder bis 12 Jahren oder mit einer geringeren Körpergröße von unter 150 Zentimetern Pflicht.