Verkehrsteilnehmer Wild?

Nahezu täglich ereignen sich auf den Straßen Verkehrsunfälle, an denen Wildtiere beteiligt sind. Zumeist enden diese Unfälle für die Tiere tödlich. Sachschäden an den Fahrzeugen und auch Verletzungen der Fahrzeuginsassen sind weitere Folgen.

Im Bereich der Landespolizeiinspektion Gotha (LPI) wurden von Januar bis April 2017 insgesamt 371 Wildunfälle aufgenommen. Diese Zahl aufgeschlüsselt sind das im Landkreis Gotha 147, im Ilm-Kreis 141 und im nördlichen Wartburg-Kreis mit der Stadt Eisenach 83 Wildunfälle. Dabei wurden insgesamt sieben Personen leicht verletzt. Die Schadenssumme beläuft sich auf ca. 1.751.000 Euro. Wildunfälle passieren überwiegend in der Dunkelheit.

Insbesondere im Frühjahr steigen die Zahlen der Wildunfälle an. Das liegt an der biologischen Uhr der Wildtiere. Dr. Gerhard Struck vom Thüringer Forstamt Finsterbergen erklärt, dass vor allem in dieser Zeit junge Rehe neue Reviere suchen und dabei kilometerweit umher vagabundieren. Anders sieht das bei Wildschweinen aus.

Schwarzwild konzentriert sich in den Waldgebieten solange, bis die Feldflur durch Raps-, Mais- oder Getreideanbau wieder ausreichend Nahrung und Deckung bietet, so Dr. Struck.

Dann ziehen Wildschweine durch das Offenland. Da im letzten Herbst die Buchen viele Buckeckern abgeworfen haben, scheinen sich die Wildschweine dort zu konzentrieren, wo viele Buchen zu finden sind.

Gänzlich vermeiden lassen sich Unfälle mit Wildtieren leider nicht. Verkehrsteilnehmer können ihr Fahrverhalten in der „wildreichen“ Jahreszeit anpassen. Straßen mit häufigen Wildwechseln sind gekennzeichnet. Zusätzlich sind in den vergangenen Jahren vermehrt die Leitpfosten mit blauen Reflektoren ausgestattet worden, die Wildtiere am Überqueren der Fahrbahn abhalten sollen.
Generell gilt, die Geschwindigkeit auf Straßen in Wald- und Feldabschnitten anzupassen, um jederzeit rechtzeitig vor dem Wild abbremsen zu können. Waghalsige Ausweichmanöver sollten unterbleiben, ein Aufprall auf einen Baum ist gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem auf der Straße stehenden Tier.

Was tun, wenn es doch zu einem Wildunfall gekommen ist?
Wie bei jedem Unfall ist die Unfallstelle mit Warndreieck abzusichern. Jeder Unfall mit einem Wildtier sollte der Polizei gemeldet werden. Die Polizei nimmt den Unfall auf und stellt auf Anforderung eine Wildunfallbescheinigung (gebührenpflichtig mit 15,00 Euro) aus. Die Beamten übernehmen die Verständigung des für die Unfallstelle zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Wenn das Tier verletzt wurde und davon gelaufen ist, veranlasst der Jagdausübungsberechtigte die Nachsuche mit speziellen Hunden. Verendete Tiere werden fachgerecht entsorgt.
Auf gar keinen Fall ein totes Tier anfassen oder sich einem lebenden nähern! Es ist nicht erkennbar, ob das Tier an Krankheiten leidet, die für den Menschen gefährlich sind.
Keinesfalls darf das Tier mitgenommen werden – das erfüllt den Tatbestand der Wilderei. Das Tier gehört dem Jagdausübungsberechtigten.

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