Welches Licht bei welcher Witterung?

Die Erfahrung der Experten des TÜV Thüringen zeigt, dass es immer noch Unsicherheiten bei der Benutzung der Beleuchtungseinrichtungen gibt. Daher hier die wichtigsten Informationen:

Bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren.
Einzig bei starker Sichteinschränkung ist die Benutzung von Nebelscheinwerfern erlaubt.
Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern eingeschaltet werden. Bei deren Einsatz ist Rücksicht auf die anderen Verkehrteilnehmer zu nehmen, um unnötige Blendungen zu vermeiden.

«Sehen und gesehen werden», ist Voraussetzung für eine unfallfreie Fahrt und das Motto vielfältiger Lichttestaktionen. Für den Zustand der technischen Anlagen trägt der Halter des Fahrzeug die Verantwortung. Die Beleuchtungsanlagen an Fahrzeugen sollten deshalb regelmäßig überprüft werden. Dabei helfen die Experten des TÜV Thüringen an den Prüfanlagen. Informationen erhalten sie http://www.tuev-thueringen.de(hier).

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