Zuschauerlenkung Wartburgrallye

Das Forstamt Marksuhl weist im Zusammenhang mit der am Wochenende stattfindenden Wartburgrallye auf die Bestimmungen des Thüringer Waldgesetzes hin und bittet die Besucher der Veranstaltung um Beachtung. Neben dem allgemeinen Rauchverbot im Wald ist es verboten, sämtliche Waldwege mit Fahrzeugen zu befahren. Nach geltendem Recht ist es dazu nicht notwendig, dass diese Wege eindeutig mit Schildern gekennzeichnet sind. Damit ist es nicht möglich, dass die Besucher der Veranstaltung zwischen den einzelnen Wertungsstrecken über die Waldwege ihre Zuschauerplätze erreichen. Die Landesforstanstalt wird in Zusammenarbeit mit der Polizei vermehrt Kontrollen vornehmen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.

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