Anklage gegen Verantwortliche der K+S AG

In dem Verfahren wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung und unerlaubten Umgangs mit Abfällen ist durch die Staatsanwaltschaft Meiningen Anklage vor dem Landgericht Meiningen erhoben worden.

Die Anklage richtet sich gegen 14 Mitarbeiter des K+S Konzerns, darunter auch den ehemaligen und den jetzigen Vorstandsvorsitzenden der K+S AG, sowie gegen weitere Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter von K+S sowie zwei Mitarbeiter und einen ehemaligen Mitarbeiter des Thüringer Landesbergamtes. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Meiningen Gewässerverunreinigung in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen vor.

Die Anklage bezieht sich auf die in den Jahren 1999 bis 2007 vorgenommene Versenkung von insgesamt 9,5 Mio. m³ Kaliendlauge in den unter dem Gebiet der Gemeinde Gerstungen gelegenen sogenannten Plattendolomit, einer tief unter der Erdoberfläche gelegenen porösen Gesteinsschicht. Aufgrund dieser Versenkung wird nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Meiningen das über dieser Gesteinsschicht vorkommende natürliche Salzwasser, aber auch das Trinkwasser nachhaltig verunreinigt.

Die Laugenversenkung wurde zunächst befristet auf 5 Jahre und begrenzt auf ein Volumen von 7 Millionen m³ vom Thüringer Landesbergamt mit einem Bescheid aus dem November 1998 genehmigt. Es folgten Genehmigungen in den Jahren 2004, 2006 und 2007, welche die zeitliche Befristung und das Volumen erweiterten.

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Im Regelfall schließt eine solche Genehmigung eine Strafbarkeit aus, da sowohl die Verunreinigung eines Gewässers als auch die Lagerung von Abfällen gemäß den tatbestandlichen Vorraussetzungen „unbefugt“ erfolgen muss. Dem Handeln ohne Genehmigung gleichgestellt wird jedoch ein Handeln aufgrund einer durch Kollusion erwirkten Genehmigung.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen ist nach Durchführung der umfangreichen Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass zwischen den Vertretern von K+S und Behördenvertretern ein zumindest stillschweigendes Einverständnis darüber bestanden haben muss, dass die Genehmigungen rechtlich nicht zu vertreten gewesen sind. Auch muss allen Beteiligten klar gewesen sein, dass Aussagen der in Auftrag gegebenen Gutachten, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass eine Besorgnis der Verunreinigung nutzbaren Grundwassers auszuschließen sei bzw. dass ein Anstieg des Salzgehaltes in einigen Messstellen ab dem Jahr 2003 nichts mit der Versenkung zu tun habe, falsch sind.

Mit Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft Meiningen des Weiteren darauf hingewiesen, dass die durch diese Vorgehensweise erlangten Vorteile bzw. Gewinne gemäß §§ 73, 73a n StGB dem Verfall unterliegen. Dies bedeutet, die erlangten Vorteile wären abzuschöpfen. Insoweit ist beantragt worden, gemäß § 442 StPO die Nebenbeteiligung der K+S AG anzuordnen.

Die Anklageschrift liegt nunmehr dem zuständigen Landgericht Meiningen zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor.

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