Aufstallungspflicht für Geflügelhalter betrifft weitere Orte im Wartburgkreis

Aufgrund der bundesweit sich verschärfenden Situation durch zahlreiche weitere Geflügelpestfälle (H5N8) bei Wildvögeln in acht Bundesländern sowie in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein auch in Hausgeflügelbeständen sind in Thüringen weitere Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.

In Regionen mit Geflügelhaltungen mit Bestandsgrößen ab 1.000 Stück Geflügel wird deshalb in einem Radius von drei Kilometern um diese Bestände die Aufstallung von Geflügel angeordnet. Das Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt informiert daher, das ab sofort auch in folgenden Orten aufzustallen ist: Hörselberg-Hainich in den Ortsteilen: Großenlupnitz, Melborn, Wenigenlupnitz, Wutha-Farnroda im Ortsteil Kahlenberg das Gebiet Burbach, die Stadt Eisenach in den Ortsteilen: Madelungen, Hörschel, Stedtfeld, Ramsborn, Am Moseberg, Krauthausen und in den Ortsteilen: Deubachshof, Lengröden, Pferdsdorf-Spichra, Dietlas, Dorndorf,  in Vacha nur in den Ortsteilen Oberzella, Badelachen, Völkershausen nur im Ortsteil Busengraben, Buttlar nur im Ortsteil Mieswarz, Gehaus, Oechsen (einschließlich Lenders), Wölferbütt (einschließlich Mariengart) sowie Geisa in den Ortsteilen: Geblar, Otzbach.

Wie bereits in der vergangenen Woche informiert, haben alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in Dankmarshausen, Dippach, Berka/Werra, Gerstungen, Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden, Dorndorf, Merkers, Tiefenort, Kaiseroda, Unterrohn, Bad Salzungen, Kloster Allendorf, Ettmarshausen, Immelborn, Barchfeld, Dankmarshausen bzw. in den Rhäden halten, nach wie vor für ihre Geflügelbestände aufzustallen. Das heißt, das Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, gehalten werden.

Für alle Geflügelhaltungen, die in den genannten Gebieten gelegen sind, gelten folgende Biosicherheitsmaßnahmen: Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten).

Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten. Für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Stück gilt außerdem: Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung anzulegen. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unverzüglich unschädlich zu beseitigen.

Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren und nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren. Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Geflügelhalter im Landkreis Wartburgkreis / der kreisfreien Stadt Eisenach, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Wartburgkreis / der kreisfreien Stadt Eisenach anzuzeigen. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind in den genannten Gebieten verboten.

Die komplette Allgemeinverfügung ist unter www.wartburgkreis.de zu finden.

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