Beruflich aufsatteln

Als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ dürfen Mitarbeiter bestimmte weiterführende elektrotechnische Arbeiten ausüben, auch wenn sie keinen Elektroberuf gelernt haben. Diese Qualifizierung, die jetzt im BTZ Rohr-Kloster angeboten wird, eröffnet die Möglichkeit, die eigenen beruflichen Fähigkeiten auszubauen und die Einsatzmöglichkeiten im und für das Unternehmen zu erhöhen.

In vielen Handwerksunternehmen fallen regelmäßig elektrotechnische Arbeiten bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung oder im Kundendienst an. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen jedoch ausschließlich von Elektrofachkräften oder unter deren Anleitung und Aufsicht durchgeführt werden.

Entsprechend dieser Regelung müssten für viele Tätigkeiten zwei Fachleute eingesetzt werden, z.B. ein Tischler, der eine Küche einbaut und eine Elektrofachkraft, die die Elektrogeräte anschließt. Mit der Qualifizierung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ wird die Möglichkeit geschaffen, für einen definierten Arbeitsbereich, diese Aufgaben auch von Mitarbeitern ohne eine vollständige Ausbildung zur Elektrofachkraft ausführen zu lassen.

Mitarbeiter aus Nicht-Elektro-Berufen können somit nach erfolgreicher Qualifizierung ergänzend zu ihrer eigentlichen Kernarbeit auch elektrische Arbeiten vornehmen. Die nächste  Qualifizierung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ findet vom 22. August bis 2. September im BTZ Rohr-Kloster statt. Die Lehrgangskosten betragen 875 Euro zuzüglich der Prüfungsgebühr.

Information und Anmeldung bei Sandro Dressel, Telefon 036844/47386, E-Mail sandro.dressel@hwk-suedthueringen.de

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