Bundesweit einheitliche Verordnung regelt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen neu

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Bisher waren die Umsetzung der konkreten technischen Ausgestaltung und die entsprechenden Betreiberpflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Ländersache. Die neue bundesweite Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 21. April beschlossen worden und wird nun zum 1. August 2017 in Kraft treten. Sie dient dem Schutz von oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser vor Verunreinigungen.

Wasser ist unser Lebenselixier Nummer 1. Saubere Gewässer und reines Trinkwasser sind daher essenziell für die natürliche Lebensgrundlage, für unsere Gesundheit und für eine wirtschaftliche Entwicklung. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) bildet erstmalig einen bundesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, und regelt jetzt die Grenzwerte einheitlich. Sie wird damit einfacher und überschaubarer. Betroffen davon sind genauso private Heizölbehälter wie Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis hin zu Biogasanlagen. Konkretisiert wurden in der AwSV die Anforderungen an sogenannte JGS-Anlagen. Sie dienen in der Landwirtschaft zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersaft.

Betreiber von AwSV-Anlagen müssen die Stoffe und Gemische, die in der Anlage behandelt werden, in eine von drei Wassergefährdungsklassen einstufen. Diese bilden die Grundlage für eine risikoorientierte sicherheitstechnische Ausrüstung der Anlage. Der Betreiber muss dafür Sorge tragen, dass die technischen Anforderungen der Anlage so ausgelegt sind, dass während der gesamten Betriebszeit die Dichtheit der Behälter, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert werden, sichergestellt ist. Sollte es dennoch einmal zu einem Austritt wassergefährdender Stoffe kommen, müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen sein, die eine Verunreinigung von Gewässern verhindert. Anlagen mit größerem Risikopotenzial müssen sogar über Rückhalteeinrichtungen verfügen, die ohne menschliches Zutun bei Unfällen sicher funktionieren.

Für den ordnungsgemäßen Betrieb der AwSV-Anlage ist immer der Betreiber selbst verantwortlich. Damit Anlagen mit erhöhtem Risikopotenzial störungsfrei betrieben werden, hat es sich bewährt, diese regelmäßig von unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen. Als anerkannte Sachverständigenorganisation kann der TÜV Thüringen Inbetriebnahmeprüfungen, Eignungsfeststellungen, wiederkehrende Prüfungen und Stilllegungsüberprüfungen an AwSV-Anlagen durchführen. Ein weiterer sicherheitsrelevanter Punkt ist, dass sicherheitstechnisch bedeutsame Arbeiten an den Anlagen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen, die entweder von den Sachverständigenorganisationen oder von Güte- und Überwachungsgemeinschaften überwacht werden. Der TÜV Thüringen betreut zudem Betreiber und Fachfirmen bei der Errichtung solcher Anlagen und schult das notwendige Fachpersonal.

Themen rund um die Sicherheit von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellt der TÜV Thüringen vom 4. bis 7. Mai auf seinem Messestand B18 in Halle 2 auf der agra 2017 in Leipzig vor. Die agra gilt als größte Messe für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft in Mitteldeutschland.

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