Ermittlungen zum Grubenunglück in Unterbreizbach eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat die im Zusammenhang mit dem Tod dreier Bergleute geführten Ermittlungen zu dem Grubenunglück vom 01.10.2013 in der Kaligrube Unterbreizbach des Werkes Werra der K & S Kali GmbH eingestellt.

Im Ergebnis der umfangreich durchgeführten Ermittlungen ist keinem der Verantwortlichen – den im konkreten Fall an der Sprengung Beteiligten, den für die Betriebspläne
Verantwortlichen oder der Genehmigungsbehörde – ein strafrechtlich relevantes Verschulden an dem Unglück nachzuweisen. Die betrieblichen Abläufe am 01.10.2013 entsprachen der für die Organisation und die Durchführung des Betriebes geltenden Betriebsplanregelung bzw. den Betriebsanweisungen. Insbesondere war es für keinen der Verantwortlichen vorhersehbar, dass es zu einer Gasfreisetzung dieses Ausmaßes und dieser Intensität kommen würde.